Ava

Hallo,

also Herr B. hat in seinem Vertrag mit dem Architekten folgenden Absatz stehen:

"§ 9 Gewährleistungs- und Haftungsdauer (3.)

entfällt

(3. Soll abweichend von §6 Abs. 1 AVA eine andere Gewährleistungsfrist vereinbart werden, so bedarf es hierzu einer individuell ausgehandelten Abrede.)"

Nun die Frage, wo kann nun Herr B. herausfinden, was der Inhalt dieses § 6 ist?

Viele Grüße

Hallo,

AVA - Allgemeine Vetragsbedingungen für Architekten - kann Anlage eines Vertrages mit einem Architekten sein. Alles sehr unübersichtlich sortiert. Habe früher selber solche Verträge gehandhabt.

Liegt AVA nicht bei, so ist sie nicht Vertragsbestanbdteil.

Christian