Hallo,
wir haben eine Avalbürgschaft von der Kreissparkasse als Kaution hinterlegt. Wann muss der Vermieter die Orginal-Urkunde an uns herausgeben?? Am Auszugstag (das wäre der 01.12.03) oder wann??
Und: Ist eine Avalbürgschaft nur für evtl. nicht gezahlte Miete oder auch für alle anderen Dinge???
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Sandra David
Hallo,
die Bürgschaft wird nach drei Monaten zur Rückgabe fällig. Verrechnen kann der Vermieter natürlich neben Mietrückständen auch nicht beseitigte Mängel aus der Wohnung, wenn der Mieter nach Aufforderung nicht reagiert hat.
Gruss Günter
wir haben eine Avalbürgschaft von der Kreissparkasse als
Kaution hinterlegt. Wann muss der Vermieter die
Orginal-Urkunde an uns herausgeben?? Am Auszugstag (das wäre
der 01.12.03) oder wann??
Und: Ist eine Avalbürgschaft nur für evtl. nicht gezahlte
Miete oder auch für alle anderen Dinge???
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Sandra David