Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gelten für das Dienstverhältnis die vom DPWV herausgegebenen Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR) Landesverband Berlin, 14. Ergänzungslieferung (2000).
Hat jemand einen Link zu diesen AVR? Oder eine konkrete Aussage zu den Kündigungsfristen?
Achtung!!! Es sind nicht die AVR von Caritas, Diakonie und anderer Kirchen, sondern die, des DPWV (Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband).