Hallo,
erst einmal zum Thema Tinitus. Tinitus ist keine Krankheit, sondern ein Symtom einer Erkrankung. Die Grunderkrankung muss behandelt werden. Es muss also erst einmal festgestellt werden,auf Grund welcher Erkrankung der Tinitus beruht. Häufig ist es ein Hörsturz, der Tinitus zur Folge hat. Diese Krankeheit muss behandelt werden. Zur weiteren Behandlung dieser Erkrankung kann dann eine Reha (Sanatoriumskur) erfolgen.
Die Beihilfeverordnung enthält ein Verzeichnis der anerkannten Kurorte. Die Bundesbeihilfeverordnung können Sie bei Ihrer Beihilfestelle einsehen. Sie können sich die Beihilfeverordnung jedoch auf kaufen. Diese gibt es in jeder guten Buchhandlung oder via Internet (Amazon z.B.). Der Borberg Verlag Stuttgart z.B. hat ein Taschenbuch mit der Bundesbeihilfeverordnung mit Verwaltungsvorschrift und Erläuterungen herausgegeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
H.H.