Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
Sehr geehrter Herr,
manche Gerichte bezeichnen das Aktenzeichen als Geschäftsnummer. Es ist dasselbe.
Der Richter muss ein Urteil nicht unterzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine
Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als
Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
Bin da leider überfragt.
Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine
Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als
Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
ist beides das gleiche, nur ein anderer Name.
Nicht du bist eine Sache, sondern die Angelegenheit. weswegen das Gericht angerufen wird
Unterschrift muss ein Urteil haben.
Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine
Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als
Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
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Geschäftsnummer ist nur eine andere Bezeichnung, hat aber die gleiche Funktion wie ein Aktenzeichen.
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Üblicherweise wird nicht eine Prozeßpartei als Sache bezeichnet, die Sache ist der jeweilige Rechtsstreit. Diese Sache wird mit den Namen der Parteien, bsp. Müller ./. Schmitz, bezeichnet.
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Die Unterschrift des Richters steht unter dem Originalurteil, die Ihnen vorliegende Ausfertigung dürfte die Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle tragen, § 317 ZPO.
Geschäftsnummer und Aktenzeichen sind zwei verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Sache. Alle Verfahren werden als „Sache“ bezeichnet, schon seit über hundert Jahren. Richter unterschreiben beim Urteil nur das Original in den Gerichtsakten, die Beteiligten erhalten Ausfertigungen, die von der Geschäftsstelle beglaubigt werden. Das ändert an der Bedeutung des Urteils absolut nichts.
Hallo, keine Ahnung.
Ist es ein Zivilgericht, ein Strafprozeß, ein Verwaltungsrechtsstreit??
Zunächst würde ich mal sagen ist AZ oder Gesch.-Nr. kein großer Unterschied.
ich meine bei der Staatsanwaltschaft wird man als Geschäftsnummer geführt.
Aber ist es denn wesentlich ob es so oder so benannt wird?
War ein Anwalt involviert?
Dann müßte er es besser wissen.
Gruß AK
Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine
Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als
Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten,da ich nicht weiß um was es geht.
MfG
Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine
Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als
Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
Hallo,
Ihre Angaben sind recht ungenau. Ich vermute folgenes>
Sie haben im BGB im Buch Sachenrecht einen Vorfall.
Geschaeftsnummer deutet auf einen laufenden Vorgang hin.
Ein Aktenyeichen auf einen abgeschlossen Vorfall, ein Urteil z.B.
Genau k;nnte Ihnen dies ein Justizangestellter oder Rechtspfleger erlaeutern.
Mfg
Andreas
Kann mir jemand erklären warum mein urteil eine
Geschäftsnummer und kein Az. hatt ? Außerdem werde ich als
Sache bezeichnet ohne Unterschrift des Richters .
Lieber Ralf, (ich hoffe, ich darf Dich duzen)
Entschuldige bitte, aber geht es vielleicht mit noch weniger Informationen? Um was für ein Verfahren und was für ein Urteil handelt es sich denn überhaupt?
Bevor Du das nicht erklärt hast, kann man zu Deiner Frage eher gar nichts sagen… Sorry!
Das Geschäftszeichen (fälschlicherweise häufig Aktenzeichen genannt) wird auf Schriftstücken (und anderen Gegenständen) zur Kennzeichnung des Geschäftsfalls (Vorgangs) angebracht, zu dem sie gehören.
Das Aktenzeichen wird oft mit dem Geschäftszeichen verwechselt, ist allerdings nur ein Teil des Geschäftszeichens.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftszeichen
Sorry, ohne nähere Angaben könnte ich hier nur Vermutungen äußern.
Gruß Svalroph