undzwa wurde ich zum 25.01 hin Fristgerecht gekündigt.
In meinem Vertrag steht, das ich ab 70h auf meinem AZK mir diese in meinem normalen Stundenlohn auszahlen lassen kann. Auf meiner letzten Gehaltsabrechnung standen 35h auf meinem AZK, hab ich trotzdem das recht mir diese auszahlen zu lassen, weil ich ja nicht mehr über diese 70h drüber kommen werde?
Wenn Sie gekündigt sind, ist es selbstredend das Sie jede Stunde die Sie gearbeitet haben auch bezahlt bekommen. Wer, wenn nicht Sie, sollte dann die AZK Stunden abbummeln.
LG
Hallo,
meinem Kenntnisstand nach (ohne Gewähr) müsste das AZK mit Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch aufgelöst, d.h. ausgezahlt oder als Freizeit ausgeglichen werden.
Besteht nicht die Möglichkeit die Stunden bis zum 25.01. noch „abzufeiern“?
Eine Auszahlung kann immer durchgeführt werden. Ich glaube aber der die Zeitarbeitsfirma versuchen wird mit dem Zeitkonto die Nichtbeschäftigung zu überbrücken.
Das ist der Zeitraum von heute bis zum letzten Arbeitstag, wenn kein Auftrag vorliegt.
Meine Empfehlung ist:
Arbeitskraft zur Verfügung stellen
kein Zeitkonto bis zum letzten Arbeitstag beantragen oder einen solchen Antrag unterschreiben
sollte noch Urlaub da sein so kann dieser genommen werden
sollte kein Urlaub da sein dann muss die Zeitarbeitsfirma diese Zeitnin der man Arbeitsbereit Zuhause sitzt, bezahlen.
Das Zeitkonto wird dann mit der letzten Abrechnung ausgezahlt.
eigentlich muss der Arbeitgeber alle Überstunden bei Ausscheiden auszahlen.
Aber auch hier kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Wenn zB steht „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ hat man wohl eher schlechte Karten.
An Ihrer Stelle würde ich, sollten die Stunden nicht auf der Abrechnung auftauchen, den AG um Berücksichtigung der Stunden und Korrektur der Abrechnung bitten.
Sofern Sie noch nicht genommenen Urlaub haben, ist der auf jeden Fall abzugelten. Das wird leider auch immer wieder gerne mal „vergessen“.
wenn eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde und bis zum letzten Arbeitstag gearbeitet wurde, werden alle gesammelten Stunden auf dem ARZ ausbezahlt am Ende der Beschäftigung. Sollte man vorher, also vor Beschäftigungsende, keinen Einsatz mehr gehabt haben, gibt es Unternehmen die erst einmal die Stunden vom ARZ aufbrauchen und dann den Urlaub aufbrauchen und dann den Rest auszahlen wenn noch etwas über ist. Die Grenze von 70 Stunden gilt nur bei einer weiteren Beschäftigung.
Du mußt schweune, ob die Stundenezahl zur Auszahlung limitiert ist, ob während Deiner Kündigungsfrist Stunden abgebaut werden? Hast Du eine Aufhebung erhalten? Wenn das alles nicht zutrifft, lege Widerspruch ein, im Notfall zum Arbeitsgericht gehen, die haben eine Infostelle für Arbeitnehmer.
Hallo.
sorry, dass ich erst jetz anworte - war aber verhindert.
Ich bin der Meinung, dass die restlichen AZK-Stunden ausgezahlt werden müssen, da ja das Beschäftigungsverhältnis endet.
Gruß W.
tut mir leid für die späte Antwort, ich hatte Klausurenphase.
Normalerweise ist es so, dass bei einer Kündigung Freizeitausgleich in Höhe der angesammelten Stunden gegeben wird, meist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ist das nicht möglich, werden die angefallenen Stunden automatisch ausgezahlt.