HI,
ich machen meine Ausbildung als Fachlagerist und bekomm seit ich 25 geworden bin keine Kindergeld mehr! Bin aber auf das Geld angewiesen, da ich mit meinen Bruder zusammen wohne und ich die hälfte der miete trage und andere kosten habe! an Lohn verdien ich 568 brutto, zusätzlich bekomm ich noch BAB (Berufs Ausbildung Beihilfe) 176netto ! die Kindergeldstelle schrieb mir das ich 1 jahr das Kindergeld verlängern kann wenn ich zb. beim Bund war! Das war ich und hab auch ein schreiben wo das Bestättigt, trotzdem haben sie nach 3 Monate bearbeitung abgelehnt. Dürfen Sie das tun und wie kann ich mich wehren oder wo bekomm ich jetzt weitere unterstützung bekomm ich dann vielleicht mehr BAB???
Verzweifelt bitte um schnelle antwort, danke
Hi,
sorry aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Nicht so mein Schwerpunkt.
LG Marco
Hallo,
vorab erstmal, wenn deine Eltern schon einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, müssen sie umgehend Einspruch dagegen einlegen. Wenn sie sich erst nach den 4 Wochen Einspruchsfrist rühren, ist alles zu spät.
Dann, 1 Jahr kann nicht sein, es sei denn, du hast tatsächlich noch 12 Monate GWD geleistet. Ansonsten eben nur die 9 Monate GWD oder 10 Monate Zvildienst etc. Ich kann ohne deinen Fall genau zu kennen und vorallen ohne zu sehen, was genau in diesem Fall gelaufen ist, sagen was richtig ist. Das geht nicht.
Grundsätzlich ist es aber eben so, dass man die Monate des GWD über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern kann, sofern du grundsätzlich Anspruch hast. D.h. in Ausbildung stehst und die Einkünfte nicht über der Grenze liegen.
Am besten ist es, wenn du oder einer deiner Eltern zur Familienkasse persönlich gehst und den Sachverhalt klärst. Und dann ggf. umgehend Einspruch einlegen.
Es steht aber auch recht verständlich alles im Merkblatt über Kindergeld, dass du über die Seite der Familienkasse runterladen kannst.
www.familienkasse.de
Es gibt noch eine Ausnahme, sofern du keinen GWD geleistet hast, sondern den sogenannten „Anderen Dienst“ der über ein Jahr geht. Nur während dieses Dienstes hat man Anspruch auf Kindergeld, und von daher keine Verlängerung über das 25. Lebensjahr hinaus.
Wann bist du denn genau geboren und welchen Dienst hast du genau geleistet? Und bezieht sich der Ablehnungsbescheid tatsächlich auf den GWD oder hatte es einen anderen Ablehnungsgrund? Wann genau steht da denn drin? Wenn du magst, dann könnte ich dann nochmal etwas genauer drauf antworten.
Gruß
Juliatimlea
HI,
ich machen meine Ausbildung als Fachlagerist und bekomm seit
ich 25 geworden bin keine Kindergeld mehr! Bin aber auf das
Geld angewiesen, da ich mit meinen Bruder zusammen wohne und
ich die hälfte der miete trage und andere kosten habe! an Lohn
verdien ich 568 brutto, zusätzlich bekomm ich noch BAB (Berufs
Ausbildung Beihilfe) 176netto ! die Kindergeldstelle schrieb
mir das ich 1 jahr das Kindergeld verlängern kann wenn ich zb.
beim Bund war! Das war ich und hab auch ein schreiben wo das
Bestättigt, trotzdem haben sie nach 3 Monate bearbeitung
abgelehnt. Dürfen Sie das tun und wie kann ich mich wehren
oder wo bekomm ich jetzt weitere unterstützung bekomm ich dann
vielleicht mehr BAB???
Verzweifelt bitte um schnelle antwort, danke
Hallo Peter Foxb,
hier zwei Links, die Dir weiterhelfen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html
Kurz zusammengefasst, wie ich die Sache sehe:
Du solltest 25 Jahre plus Bundeswehrzeit Kindergeld bekommen. Begründen kann man das mit dem §32 (5) EStG (siehe 2. Link).
Das sollte eigentlich reichen, denn das kann selbst die Familienkasse nicht ignorieren.
Gruß und viel Erfolg!
Dany
Hallo,
die Fragen kann ich mit dem Sachverhalt nicht beantworten.
Wann wurde die Festsetzung des Kindergeldbescheides aufgehoben (Datum)? Wann hast du dein 25 Lebensjahr vollendet (Datum)?
Wurde der Familienkasse eine Bescheinigung über die Dauer des Wehrdienstes vorgelegt?
Nach der Ableistung des Wehrdienstes wird mit dem Antrag auf Kindergeld auch die Bescheinigung über den abgeleisteten Wehrdienst vorgelegt. Hat der Antragsteller die Wehrdienstbescheinigung vorgelegt?
Nach Erhalt der Informatioen kann ich dir vielleicht helfen.
MfG
Werner Hulbert