Azubi Anspruch auf Wohngeld wenn Mutter ALG 2

Hallo,

ich weiß das solche Fragen wirklich oft gestellt werden, jedoch weiß ich nich ob die vorherigen Antworten wirklich zu meinem Fall passen.

Ich habe nun meine Ausbildung bekommen und erhalte Ausbildungsvergütung 450€ brutto + Kindergeld.

Meine Mutter erhält einen Zuschuss vom Jobcenter, ich bin jedoch nicht in der Bedarfsgemeinschaft und teile mir somit mit ihr die Miete. Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?

Hilfeeeeeeeeeeeeee!!!

hallo,

nein anspruch auf wohngeld hast du leider keinen da du Hauptmieter einer wohnung sein musst und weil deine mutter alg2 bekommt .

und zur bedarfsgemeinschaft gehörts du quasi auch dazu (auch wenn du kein geld vom amt bekommst ) aber sie muss dich ja beim amt mitangeben -wonach sich durch die personen die im haushalt leben auch die berechnung der unterkunftskosten richtet !

Sollte deine mutter mit dir alleine wohnen ohne deinen vater (was ich ja nicht weiss) kannst du auch noch unterhalt von deinem vater geltend machen und zwar solange bis du deine ausbildung beendet hast!!

gruss nancy

Normalerweise hat ein Azubi keinen Anspruch auf Wohngeld. Fragen Sie aber zuerst unbedingt bei der Wohngeldstelle nach. Wenn Sie (wie ich denke) keinen Wohngeldanspruch haben, stellen Sie unbedingt selber einen ALG-II-Antrag (falls Sie über 18 J. sind, sonst gibt es Leistungen über Ihre Mutter). Beim ALG-II wird der Wohnbedarf mitberechnet. Erkundigen Sie sich unbedingt beim Jobcenter direkt - so schnell wie möglich. Rückwirkend wird nämlich nichts gewährt.Lassen Sie sich den Sachverhalt erklären - bis Sie das wirlich verstanden haben.
Alles Gute!

Hallo Jasmina88,
das hängt natürlich auch von der Miete ab. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Antrag stellen, mehr als eine ablehnende Antwort kannst Du doch nicht bekommen. Das Wohngeld hängt auch von den Quadratmetern der Wohnung ab. Für 2 bzw. 3 Personen gibt es eine bestimmte Quadratmeteranzahl, für die dann Wohngeld berechnet wird. Wieviel Geld zahlt denn das Jobcenter zur Wohnung zu? Das ist auch wichtig.
Wünsche Dir viel Glück
Puddelchen

hallo jasmina88,
leider kann ich nichts zu deiner gestellten Frage antworten,
ich weiß nur wenn du noch bei deiner Mutter wohnst, müßtest du eigentlich in der Bedarfsgemeinschaft mit drin sein, so war es bei meinen Kindern auch, die hatten sich auch die Miete mit mir teilen müssen.
Frage bitte beim Jobcenter nach.
Mit freundlichem Gruß
qualle 2008 (Carola)