Liebe Experten,
Azubi A hat in seinem Ausbildungsvertrag stehen, dass er 30 Stunden pro Woche arbeitet und dafür x € bekommt.
Momentan arbeitet A jedoch jede Woche 38 Stunden, sein Arbeitgeber zahlt im hierfür nicht einen Stundenlohn, sondern nur die Nacht- und Feiertagszulage.
Hat A einen Anspruch auf die Auszahlung für die 8 Stunden Arbeit die er jede Woche mehr leistet?
Hallo
Eine Ausbildung nach dem BBiG?
BBiG § 17 Vergütungsanspruch
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.
(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Gruß,
LeoLo