Hallo meine Frage ist:
Wenn ein Azubi sagen wir bis ende Juni 2010 lehrzeit hat und noch 30 Tage Urlaub… er kann Sie aber noch nicht nehmen, weil er vom Betrieb nichts gehört hat zwecks Übernahme.
Stehen die Tage auch nach der Lehrzeit noch? Kann man die Auszahlen lassen? was ist da die Lage?
Liebe Grüße
In der Regel gibt es Vereinbarungen in welchen Urlaubstage zu nehmen sind mit dem Arbeitgeber…
Im schlimmsten Fall muss man ja davon ausgehen das es nicht zu einer Übernahme kommt…eine gewisse Verantwortung trägt man da auch als Arbeitnehmer(in diesem Fall Azubi) die Urlaubstage entsprechend zu planen / zu nehmen.
Im Falle einer Übernahme gelten meist die Urlaubstage weiterhin.
Wie kommst Du als Lehrling in 2010 an 30 Urlaubstage?
- Alturlaub verfällt meistens…
bei meiner Firma verfallen die Tage ende März nicht…
hallo
normalerweise steht dir der urlaub zu, wenn du von dem lehrbetrieb übernommen wirst. frag doch mal den betriebsrat.
gruß michaela
Hallo,
zunächst der Hinweis: Ich bin kein Rechtsexperte und gebe meine Meinung ohne jegliche Gewähr zum Besten:
- M. W. kann Urlaub nicht vefallen und muß - schlimstenfalls - ausgezahlt werden.
- Zumindest am Ende meiner Lehrzeit vor 25 Jahren hieß es, dass man übernommen werden muß (und ggfls Anspruch eine ordentliche Kündigung hat), wenn man nach der Lehrzeit zumindest 1x arbeiten kommt.
Inwieweit dies heute noch gilt, kann ich nicht sagen. Aber es gibt doch sicher einen Betriebsrat, der helfen und beraten kann?
Viele Grüße,
Mathias Beckmann
hi sorry keine ahung 
am besten bei zuständigen IHK nachfragen
lg
Hallo!
Ich war leider lange zeit nicht online auf dem forum - hier kann ich auch keine antwort geben - sorry.
Liebe grüße
walter