Herr X war im Jahre 2008 mit der Schule fertig und machte in den Sommerferien einen Job in dem er steuern abgezogen bekommen hat. Im August hat er eine Ausbildung angefangen. Jetzt möchte Herr X die Steuerrückvergütung machen, damit er den Betrag wieder zurück bekommt, den er bei dem Ferienjob abgezogen bekommen hat.
Dies ist doch möglich oder?
Wenn ja wie stellt dies Herr X am besten an und auf was muss er achten?
X sollte eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 machen.
Wenn er weniger als ca. 8000€ verdient hat und außer Arbeitslohn keine anderen Einkünfte hatte, sollte eine vereinfachte Steuererklärung genügen, da muss man nicht mal den Arbeitslohn selber eintragen.