Azubi-Gehalt festgeschrieben durch die IHK?

Hallo Zusammen,

ich habe ein paar Fragen bezgl. meines Azubi Gehalts.

Mein Problem ist folgendes:
Ich habe meine Lehre 2007 begonnen und werde diese in den nächsten Monaten (hoffentlich erfolgreich) beenden.

So weit so gut, es gibt da etwas was mich schon seit langem in dieser Firma stört, aber ich weiß nicht was ich machen kann!

In meiner Berufsschulklasse hatten wir mal darüber gesprochen, wer was verdient - wir lernen alle den Beruf, Kaufmann im Groß- und Außenhandel. Dabei musste ich feststellen, dass ich mit Abstand am wenigsten verdiene.

Ich hatte mich bei dieser Internetseite erkundigt, welche Vergütung normalerweise üblich ist.
Siehe link:

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do…
(sollte der Link nicht klappen, bitte (Kaufmann/-frau - Groß- und Außenhandel (Großhandel) ) als Suchbegriff eingeben.)

Diese Zahlen sind im Vergleich zu mir völlig utopisch!

Meine monatlichen Bruttovergütungen
im ersten Jahr: 512,-
Im zweiten: 537,-
und im dritten: 614,-

Weihnachts- sowie Urlaubsgeld gibt es auch nicht!

Wenn ich das jetzt mit dem Link (s.o.) vergleiche, dann frag ich mich, wie das zustande kommen kann. Es gibt doch Rechtliche Vorschriften und Vorgaben von der IHK, an die sich der Lehrbetrieb halten muss oder etwa nicht?

Auch hier habe ich einen interessanten Link gefunden:

http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/lohnabrec…

In dem oberen Abschnitt, wird genau mein Problem wiedergegeben. Jedoch weiß ich nicht, ob der Betrieb tarifgebunden ist. Wie kann ich das feststellen?

Kann ich den Betrieb evtl. nach Beendigung meiner Lehre auf Nachzahlung der fehlenden Beträge verklagen? Es geht hier um nicht grade wenig Geld. Hätte ich überhaupt eine Chance?

Für Hilfe und weitere Anregungen meiner Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar.

P.s. Ich habe den Vertrag unterschrieben, weil ich froh war eine Lehrstelle gefunden zu haben, aber abzocken muss ich mich ja trotzdem nicht lassen!

Gruß

Hallo, also erstens wenn du sehr wenig Ausbildungsgehalt hast, kannst du jederzeit BAB beantragen.
Zweitens wieso liest man sich solche Seiten nicht durch BEVOR man den Vertrag unterschreibt?
Drittens kann man heutzutage froh sein, überhaupt etwas gefunden zu haben.
Und viertens scheint dein AG nicht im Tarifvertrag zu sein, also kannst du da logischerweise auch nichts einklagen. Es gibt übrigens auch Ausbildungen wo man nichts bekommt sondern sogar etwas BEZAHLEN muss!
Es gibt mW keinen Mindestlohn, dafür gibt es dann ja aber BAB etc.

Gruß
Granini

In meiner Berufsschulklasse hatten wir mal darüber gesprochen,
wer was verdient - wir lernen alle den Beruf, Kaufmann im
Groß- und Außenhandel. Dabei musste ich feststellen, dass ich
mit Abstand am wenigsten verdiene.

Das Problem kenne ich, allerdings mach ich eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation.

Ich hatte mich bei dieser Internetseite erkundigt, welche
Vergütung normalerweise üblich ist.
Siehe link:

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do…
(sollte der Link nicht klappen, bitte (Kaufmann/-frau - Groß-
und Außenhandel (Großhandel) ) als Suchbegriff eingeben.)

Diese Zahlen sind im Vergleich zu mir völlig utopisch!

Gib mal „Kauffrau für Bürokommunikation“ ein und dann guck dir mal meine Vergütungen an: 510 im 1., 550 im 2., und 590 im 3. Ausbildungsjahr.

Meine monatlichen Bruttovergütungen
im ersten Jahr: 512,-
Im zweiten: 537,-
und im dritten: 614,-

Weihnachts- sowie Urlaubsgeld gibt es auch nicht!

Ist bei mir auch so =(

Wenn ich das jetzt mit dem Link (s.o.) vergleiche, dann frag
ich mich, wie das zustande kommen kann. Es gibt doch
Rechtliche Vorschriften und Vorgaben von der IHK, an die sich
der Lehrbetrieb halten muss oder etwa nicht?

Das Problem ist, dass ich bei der IHK arbeite…und ich hab keine Ahnung, warum die Vergütungen bei denen so von denen im Internet abweichen…andere aus meiner Klasse, die nicht in der Industrie z.B. tätig sind, bekommen sogar noch mehr als bei der arbeitsagentur auf der Internetseite steht… und auch Weihnachtsgeld…

P.s. Ich habe den Vertrag unterschrieben, weil ich froh war
eine Lehrstelle gefunden zu haben, aber abzocken muss ich mich
ja trotzdem nicht lassen!

Das hab ich mir auch gedacht…hab auch bis zum schluss noch nach ner anderen stelle gesucht, aber leider nichts gefunden =(

Hi,

ich kann Dir leider nicht sagen, was rechtlich ok ist. Aber auf der Seite vom Arbeitsamt steht extra, dass da keine Ansprüche abgeleitet werden können. Sind eben nur Richtlinien.

Ich habe den Beruf vor fünfzehn Jahren erlernt. Dort gab es schon irre Spannen. Wir gehörten in unserem Betrieb zu den Besserverdienern, gab es doch im dritten Lehrjahr über eintausend DM. Zur gleichen Zeit hatten andere (KFZ Branche) nur was um die 650 DM. Also auch große Unterschiede.

Klar ist es blöd. Dafür war es aber so, dass wir nach der Ausbildung wirklich mit einem miesen Anfangsgehalt loslegen mussten, während die anderen gleich besser dastanden. Auch die Qualität der Ausbildung war stark abweichend. Da waren Azubis dazwischen, die nur damit beschäftigt waren, Autos vom Kunden zu holen / zum Kunden zu bringen.

VG
Monroe

Hallo,

ich finde die Qualität der Ausbildung wesentlich wichtiger als die Vergütung derselben.

Wenn du also das Gefühl hast, eine gute Ausbildung zu genießen, würde ich auf die 100€ gerne, sehr gerne verzichten.

Jemand der selber ausbildet und ein ganzes Stück mehr bezahlt, als von der HWK angegeben.

Gruß
Michael

Hallo,

Ausbildungsvergütungen werden nicht von der IHK vorgegeben. Sie werden vielmehr von den Tarifpartnern in Tarifverträgen vereinbart, mit der Folge, dass sie regional völlig unterschiedlich sein können. In BERUFEnet steht deshalb auch, dass dort der Durchschnitt wiedergegeben wird (die vollständigen Erklärungen dazu kann nur empfohlen werden). Außerdem gelten Tarifverträge auch nur für die tarifgebundenen Unternehmen (Außnahme: für allgemeinverbindlich erklärte TV). Jeder Betrieb darf auch übertariflich vergüten. Letztendlich ist das für dich und deinen Ausbilder verbindlich, was im Ausbildungsvertrag steht, den du ja mit unterschrieben hast.

Gruß
Otto