Azubi hält sich nicht an Frist

Hallo,

z.b.
ein Azubi hat überhaupt keine lust mehr auf seinen Betrieb. Jetzt kündig der Azubi weil er einen anderen Betrieb gefunden hat der ihn übernehmen würde, auch währen der Ausbildungszeit. Azubi hat aber 4 Wochen Kündigungsfrist da nicht mehr in Probezeit. Kann der Betrieb den Azubi überhaupt was, wenn dieser einfachhalber nicht kommt oder nur Krankenmeldungen für die 4 wochen bringt ?

Gruß,danke

Hallo,

auch wenn es keine stilechte Antwort auf die Frage in einem Rechtsforum ist:

Man sieht sich immer (mindestens) zweimal im Leben und ich kenne keine Branche die wirklich so groß ist, dass man nicht noch mal auf Ex-Kollegen stößt.
Wenn ich eine Firma verlassen möchte (egal ob Azubi oder nicht) dann tue ich das entweder unter Einhaltung der Frist oder in Absprache mit dem Chef.
Alles andere kann a) sich in schlechten Randnotizen im Zeugnis auswirken (gerade am Anfang der Karriere sehr wichtig!) und b) bei einem späteren Wiedersehen mit Kollegen bei einem Vorstellungsgespräch nach hinten losgehen.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Arsch zusammenkneifen und wenigstens die Fristen einhalten!

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

nur Krankenmeldungen für
die 4 wochen bringt ?

Wie soll man die ärztliche Bescheinigung „aushebeln“?
Zunächst mal ist diese Person krank …

Gruß
Jörg Zabel

Morgen,

in den er zum Vertrauensarzt vorgeladen wird um die Krankmeldung zu bestätigen.

Ich sehe überhaupt keinen Kündigungsgrund
Hallo,

ein Azubi hat überhaupt keine lust mehr auf seinen Betrieb.
Jetzt kündig der Azubi weil er einen anderen Betrieb gefunden
hat der ihn übernehmen würde, auch währen der Ausbildungszeit.
Azubi hat aber 4 Wochen Kündigungsfrist da nicht mehr in
Probezeit. Kann der Betrieb den Azubi überhaupt was, wenn
dieser einfachhalber nicht kommt oder nur Krankenmeldungen für
die 4 wochen bringt ?

ich denke, dass überhaupt keine Kündigung möglich ist.

_Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 22 Kündigung

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. […]
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen._

Da man eine Vertrag nicht einfach dadurch beenden kann, in dem man ihn ignoriert und einfach nicht mehr erfüllt, würde sich der Azubi dem AG gegenüber Schadenersatz pflichtig machen. Gleiches dürfte gelten, wenn der Vertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen begründet wurde und der gleiche Beruf bei einem anderen AG weiter gelernt wird.

Gruß

S.J.

Hallo,
die Krankmeldungen kann man ganz schnell aushebeln. Der Betrieb meldet sich bei der Krankenkasse des Azubis und teilt ihnen mit das vermutet wird das dieser nicht krank ist. Die KK wird ihn dann binnen weniger Tage zum Amtsarzt der Krankenkasse schicken. Wenn dieser die Erkrankung nicht bestätigen kann wird er wieder zur Arbeit geschickt und der Azubi wird die Kosten tragen müssen.
Gruß Sunny

Falsch
Hi!

die Krankmeldungen kann man ganz schnell aushebeln.

sagt eine, die das offensichtlich noch NIE in der Praxis probiert hat.

Der
Betrieb meldet sich bei der Krankenkasse des Azubis und teilt
ihnen mit das vermutet wird das dieser nicht krank ist. Die KK
wird ihn dann binnen weniger Tage zum Amtsarzt

Es gibt keinen Amtsarzt.
Die Krankenkasse wird (evtl.!) den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten.
In der Regel sieht es so aus, dass dieser sich telefonisch (!) mit dem Arzt in Verbindung setzt, woraus dann in einem Fall, wie er hier beschrieben wird, folgt, dass nichts passiert.

der
Krankenkasse schicken. Wenn dieser die Erkrankung nicht
bestätigen kann wird er wieder zur Arbeit geschickt

Sollte sich herausstellen, dass der Azubi arbeitsfähig ist, dann wird er nirgendwo hingeschickt, ab dem Folgetag ist er ganz einfach wieder arbeitsfähig.

Mehr passiert da erstmal nicht.

und der
Azubi wird die Kosten tragen müssen.

Und das ist kompletter Blödsinn.

Man man man
Gruß
Guido

Dass es sich bei einer vorgeschobenen Erkrankung um einen Betrug handeln kann, streite ich nicht ab, aber das ist ein ganz anderer Bereich

der
Krankenkasse schicken. Wenn dieser die Erkrankung nicht
bestätigen kann wird er wieder zur Arbeit geschickt

Sollte sich herausstellen, dass der Azubi arbeitsfähig ist,
dann wird er nirgendwo hingeschickt, ab dem Folgetag ist er
ganz einfach wieder arbeitsfähig.

Der wird nachhause geschickt mit der fristlosen Kündigung.

Hallo,

Wie wäre es mit der Möglichkeit, daß er gutgläubig der Ärztin, die ihn krank geschreiben hat, in dieser Hinsicht vertraut hat?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Die Krankenkasse wird (evtl.!) den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen einschalten.

Irgendwann einmal habe ich mich mit einer Ärztin des MDK über solche Fälle unterhalten. Sie meinte, der Nachweis einer „Gefälligkeitskrankschreibung“ sei sehr schwer.

Gruß
Jörg Zabel

Blödsinn

Der wird nachhause geschickt mit der fristlosen Kündigung.

Und mit welcher Begründung?
Der Arzt hat Mist gebaut, also muss der Azubi gehen?

Nochmal: Dass es sich bei einer vorgeschobenen Erkrankung um einen Betrug und somit um einen Grund für eine fristlose Kündigung handeln kann, ist unbestritten.

Das Urteil des MDK allein wird in der Regel als Beleg dafür aber nicht ausreichen.

Gruß
Guido


Hi!

ich denke, dass überhaupt keine Kündigung möglich ist.

Natürlich kann der Azubi kündigen.

  1. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier
    Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben

Warum also nicht?

Da man eine Vertrag nicht einfach dadurch beenden kann, in dem
man ihn ignoriert und einfach nicht mehr erfüllt, würde sich
der Azubi dem AG gegenüber Schadenersatz pflichtig machen.

Auch das dürfte in der Praxis ausgesprochen schwierig bis nahezu auszuschließen sein, denn einen Schaden zu beziffern, den ein Azubi durch Abwesenheit verursacht, ist fast nicht möglich, da ein Azubi noch nichtmal ein „echter“ Arbeitnehmer ist.

Gleiches dürfte gelten, wenn der Vertrag unter Vorspiegelung
falscher Tatsachen begründet wurde und der gleiche Beruf bei
einem anderen AG weiter gelernt wird.

Auch das halte ich für falsch.

Gruß
Guido

Doch
Hallo,

Natürlich kann der Azubi kündigen.

  1. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier
    Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben

Warum also nicht?

der Aussage „weil er einen anderen Betrieb gefunden hat der ihn übernehmen würde, auch währen der Ausbildungszeit“ habe ich entnommen, dass die Ausbildung dort fortgeführt wird. Somit ist die Aufgabe der Berufsausbildung nicht gegeben und kein Kündigungsrecht begründet.

Da man eine Vertrag nicht einfach dadurch beenden kann, in dem
man ihn ignoriert und einfach nicht mehr erfüllt, würde sich
der Azubi dem AG gegenüber Schadenersatz pflichtig machen.

Auch das dürfte in der Praxis ausgesprochen schwierig bis
nahezu auszuschließen sein, denn einen Schaden zu beziffern,
den ein Azubi durch Abwesenheit verursacht, ist fast nicht
möglich, da ein Azubi noch nichtmal ein „echter“ Arbeitnehmer
ist.

Wenn ihm ein Schaden entsteht, hat der Azubi ihn zu ersetzen. Insoweit dürfte Einigkeit bestehen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Gleiches dürfte gelten, wenn der Vertrag unter Vorspiegelung
falscher Tatsachen begründet wurde und der gleiche Beruf bei
einem anderen AG weiter gelernt wird.

Auch das halte ich für falsch.

Dass er sich damit grundsätzlich Schadenersatz pflichtig machen würde? Das begründe bitte etwas genauer.

Gruß

S.J.

Sorry
Hi!

der Aussage „weil er einen anderen Betrieb gefunden hat der
ihn übernehmen würde, auch währen der Ausbildungszeit“

Yep.
Erst lesen, dann antworten - Sorry!

Wenn ihm ein Schaden entsteht, hat der Azubi ihn zu ersetzen.
Insoweit dürfte Einigkeit bestehen. Alles andere ist
Kaffeesatzleserei.

Naja, ich bin bei Dir, wenn Du sagst, dass Schaden ersatzpflichtig sein kann.

Nur wie gesagt: Welcher Schaden soll dem Ausbildungsbetrieb entstehen?

Es geht mir einzig um die praktische Umsetzbarkeit.

VG
Guido