du hast auch eine pflicht, deine ware zu bezahlen. es ist aber
dir überlassen, ob du die ware überhaupt kaufst. genau muss
man die berufschulpflicht sehn. du kannst jederzeit dagegen
verstoßen, dann verstößt du aber nicht gegen irgendeine
pflicht, die du dem staat gegenüber einzulösen hast wie die
allgemeine schulpflicht, sondern gegen den vertrag.
Hallo? *Knockknock jemand zu Hause?*
Istz das so schwer zu verstehen?
In Bayern nennt sich das ganze BayEuG also „Erziehungs- und Unterrichts gesetz“ also schuldet der Azubi seine Berufsschulpflicht sehr wohl auch dem Staat …
Ähnlich ist es sicher auch in anderen Bundesländern zB Hessen:
_Auszug aus dem Hessisches Schul gesetz :
§ 62 - Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht
(1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis.
(2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
(3) Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
(4) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit einem Umschulungsvertrag sind für die Dauer der Maßnahmen zum Besuch der Berufsschule berechtigt. Für die Teilnahme am Unterricht kann eine dem Aufwand angemessene Gebühr erhoben werden.
(5) Die Berufsschulpflicht entfällt oder endet vorzeitig am Ende des Schulhalbjahres, wenn das Kultusministerium für bestimmte Gruppen von Berufsschulpflichtigen oder wenn das Staatliche Schulamt im Einzelfall feststellt, dass eine gleichwertige Ausbildung den Besuch der Berufsschule entbehrlich macht._
Also …
du darfst den vertrag auch kündigen. die eltern haben das
recht dazu.
Nein. Haben sie nicht. Man kann den Vertrag mit der Ausbildungsstelle kündigen. Dann muss man auch nicht in die BS. Es gibt wie bereits erwähnt Ausnahmen zur Berufsschulpfglicht (Alter, Vorbildung etc.), ansonsten gibt es hier nichts zu kündigen!
und wenn du 18 bist und noch keine 12 jahre in der
schule warst, kann auch niemand etwas machen, wenn du selbst
kündigst - pflicht hin oder her.
Also nochmal: Man kann die Berufsschule NICHT kündigen!
Der Auszubildende hat eine Pflicht sowohl gegenüber dem Statt als auch gegenüber dem Ausbildungsbetrieb.
schade um das papier und die tinte für dieses gesetz.
Langsam schade um meine Zeit hier …