Liebe/-r Experte/-in,
ich bin in der Ausbildung zum Metzger/Fleischer in Bayern und habe meine theoretische Gesellenprüfung am 29.Juni 2011und ein bis zwei Wochen später meine dreitägige praktische Prüfung zum Gesellen, so die Auskunft der Handwerkskammer.
Nun bin ich seit längerer Zeit gesundheitlich ziemlich angeschlagen und deshalb auch arbeitsunfähig, um genauer zu sein, seit dem 18. April 2011 bis voraussichtlich 22.Mai 2011.
Ich habe zwar am Mo. den 09. Mai den ganzen Tag es probiert zu arbeiten, aber es ging aber aus gesundheitlichen Gründen nicht für längere Zeit.
Nun mache ich mir Sorgen, das ich wegen der vielen Krankheitstage evtl. nicht zur Gesellenprüfung zugelassen werde.
Mein Ausbildungsbetrieb hat mich schon am 06.Mai 2011 zur Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer angemeldet, nachdem ich ihm sämtliche noch fehlende Unterlagen nachgereicht habe.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es irgendeine Klausel, bzw. einen Gesetzestext der besagt, ab wie vielen Fehlzeiten (Kranktage) man nicht mehr an der Gesellenprüfung teilnehmen darf?
Ich wäre für eine baldige Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai Haag