Azubi ist krank

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin in der Ausbildung zum Metzger/Fleischer in Bayern und habe meine theoretische Gesellenprüfung am 29.Juni 2011und ein bis zwei Wochen später meine dreitägige praktische Prüfung zum Gesellen, so die Auskunft der Handwerkskammer.

Nun bin ich seit längerer Zeit gesundheitlich ziemlich angeschlagen und deshalb auch arbeitsunfähig, um genauer zu sein, seit dem 18. April 2011 bis voraussichtlich 22.Mai 2011.
Ich habe zwar am Mo. den 09. Mai den ganzen Tag es probiert zu arbeiten, aber es ging aber aus gesundheitlichen Gründen nicht für längere Zeit.
Nun mache ich mir Sorgen, das ich wegen der vielen Krankheitstage evtl. nicht zur Gesellenprüfung zugelassen werde.
Mein Ausbildungsbetrieb hat mich schon am 06.Mai 2011 zur Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer angemeldet, nachdem ich ihm sämtliche noch fehlende Unterlagen nachgereicht habe.

Nun zu meiner Frage:

Gibt es irgendeine Klausel, bzw. einen Gesetzestext der besagt, ab wie vielen Fehlzeiten (Kranktage) man nicht mehr an der Gesellenprüfung teilnehmen darf?

Ich wäre für eine baldige Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Nikolai Haag

Hallo Nicolai Haag,

ich bin leider kein Prüfer bei der Handwerkskammer, sondern bei der Industrie- und Handelskammer, d.h. im kaufmännischen Bereich.

Für mich stellt sich aber trotzdem folgende Frage;
Was ist das für eine Krankheit, ist diese nur körperlicher Art, also Bandscheibe, Fuß, Arm etc. oder ist es mehr psychosomatisch bedingt, d.h. Du fühlst Dich auch vom Kopfbefinden her nicht wohl.

Hier ist nun schwer eine Entscheidung zu treffen.

Meiner Meinung nach gibt es wegen Krankheitstagen keine Beschränkung, wenn sich diese im Rahmen halten.

Du musst nur wissen, der Prüfungsausschuss fragt Dich ob Du gesundheitlich im Stande bist die Prüfung zu schaffen. Wenn Du das mit Ja beantwortest liegt die volle Verantwortung der Prüfung bei Dir. D.h. wenn Du die Prüfung nicht schaffst, dann geht es in die Verlängerung. Wenn Du dem Prüfungsausschuss sagst, dass Du Dich krank fühlst, entscheidet die Prüfungskommission ob die Prüfung durchgeführt wird.

Mein Vorschlag wäre, wenn Du nur körperliche Gebrechen hast und Du dich vom Kopf her gut fühltst, würde ich auf jeden Fall zumindest den theoretischen Teil machen und auch den praktischen Teil durchführen.

Egal wie Du Dich entscheidest, in die Verlängerung gehts es ob Du die Prüfung krankheitsbedingt nicht durchführst (bitte vom Arzt attestieren lassen, dass Prüfung nicht möglich ist) oder ob Du sie nicht bestehst, beide male gehts in die Verlängerung (halbes Jahr) und da muss Dein Ausbildungsbetrieb mitmachen.

Vielleicht kannst Du mir gelegentlich Bescheid geben, wie Du Dich entschieden hast.

Ich hoffe ich konnte Dir einigermassen helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bailer