Hallo Rancher,
wenn einer Anspruch hat, dann ist es sowieso Ihre Freundin und nicht der Sohn. Dazu Folgendes:
Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gibt es, wenn
das Kind sich in der Ausbildung oder im Studium befindet. Dann dürfen seine Einkünfte aber nicht über 8004 Euro im Jahr liegen. Und dabei geht es wirklich um diese konkrete Summe: Schon bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert.
Achtung: Beendet das Kind im Laufe des Jahres seine Ausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld nicht das ganze Jahr über. In dem Fall wird auch die Einkommensgrenze entsprechend gekürzt.
Bitte genaues beim Landratsamt nachfragen, die können genaue Auskunft geben.
Dann ist die nächste Frage, warum wollen Sie das Einkommen verringern? Der Sohn kann wenn er die Lohnsteuererklärung macht Werbungskosten geltend machen.
Dabei hilft ein Steuerberater, die Lohnsteuerhilfe oder einschlägige Literatur in der beschrieben ist, was als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
Für weitere Fragen einfach nochmals melden.
Gruß
Peter