Azubi - krieg ich frei?

Hallo allerseits,

ich hab diese Woche zwei nicht zu verschiebende Arzttermine.
Einmal morgen Nachmittag, da wollte ich eigentlich bis Mittag arbeiten und nachmittags eben den Termin wahrnehmen. Wie gesagt, der Termin lässt sich nicht anders legen.
Da wir Gleitzeit haben dachte ich, dass ich die Stunden von meinem Konto abziehen müsste, jetzt hat mir grad jemand gesagt er glaube, dass ich die Zeit aber bezahlt kriege. Stimmt das? Wenn ja wieviele Stunden?

Dann nochmal am Donnerstag wegen einer Kernspin, genau gleiches Szenario: Nachmittags der Termin, ich wollte bis Mittag arbeiten.

Gruß - das Äffchen.

Hi,

ich kenne es nur so, daß Arzttermine in der Freizeit zu erledigen sind.

Gruß S

Ich habe diesbezüglich mal mit einer Arbeitskollegin aus der Personalabteilung geredet. Sie meinte, dass einem gesetzlich pro Woche eine Stunde für einen Arzttermin zustehen.

Heute hatte ich ja auch wieder den Fall, dass ich am Nachmittag einen Arzttermin (Fahrtweg etwa 50 km) hatte. Ein Kollege meinte, ich soll es in meinen Stundenzettel eintragen, damit wir wissen, warum ich weniger gearbeitet habe und morgen soll ich eine ärztliche Bestätigung für die Personalabteilung mitbringen.

Guten Tag.

Ich habe diesbezüglich mal mit einer Arbeitskollegin aus der
Personalabteilung geredet. Sie meinte, dass einem gesetzlich
pro Woche eine Stunde für einen Arzttermin zustehen.

In welchem Land? Bizarraquay? Und kann man diese Stunden auch ansparen, wenn man gesund ist? Macht 7 freie Tage im Jahr. Welcher Stall beschäftigt denn so Leute in der Personalabteilung?

Gruß Eillicht zu Vensre

2 „Gefällt mir“

Guten Tag.

Du hast als Azubi dann vom Gesetz her für Arzttermine frei, die Vorschrift sind, z.B. die Folgeuntersuchung nach dem JArbSchG. Auch als „Ausgelernter“ gibt es solche Dinge, wie Reihenuntersuchungen für gefahrgeneigte Tätigkeiten. Außerhalb dieses Rahmens wird es aber schon dünn mit dem Fortzahlungsanspruch.

Akute oder unaufschiebbare Sachen können auch unter „bezahlt“ fallen, außerdem natürlich Arbeitsunfälle. „Können“ deswegen, weil das teilweise (mantel)tarifvertraglich geregelt ist - oder per BV. Ob eine Regelung dieser Art bei euch gilt, kann ich natürlich nicht von hier aus beurteilen. Auf jeden Fall solltest du nicht die Personalabteilung aufsuchen, von der eine andere Userin weiter unten zu erzählen wusste.

Gruß Eillicht zu Vensre