Azubi-Lohnsteuerjahresaugleich-Pendlerpauschale?

Nabend

Meine Frage ist ob ich eine Pendlerpauschale bekomme als Azubi im 1. Lehrjahr.

Mein Nettogehalt beträgt 730 €
Ich fahre zur Arbeit über 65km mit meinem eigenen Auto.
Meine Spritkosten betragen ca. 380€.

Soweit ich weiß bezahle ich keine Lohnsteuer da ich nicht über das Jahreseinkommen von 11.000. Lediglich 20% Sozialversicherung.
So kann ich also nichts von der Steuer absetzen.
Oder liege ich da falsch?

Das ist leider richtig. Die Fahrtkosten wirken sich steuerlich nur dann aus, wenn Sie auch Lohnsteuern zahlen. Sonst können Sie leider nichts zurückbekommen.
In den Jahr, in dem Ihre Ausbildung endet, können Sie aber überproportional viel zurückbekommen. Wenn Sie also z.B. von Januar bis Juli in Ausbildung sind und von Augsut bis Dezember voll arbeiten, wirken sich die Fahrtkosten für 12 Monate aus, auch auf die, in denen Sie keine Lohnsteuer bezahlt hatten.

Hallo,
Ja, Sie haben Recht.Leider können Sie davon nichts absetzen.
Solange man keine Steuer bezahlt kann man auch nichts zurückholen.

Gruß
monika61

Hallo,

ein Lohnsteuerausgleich lohnt sich erst wenn Sie LSt bezahlen. Bei den Fahrtkosten ist nur die Pauschale über 0,30 € / Km Entfernung und nicht die tastsächlichen Kosten abzugsfähig.