Habe eine Angestellte (20), die jetzt in Ausbildung geht.
Dort wöchentliche Arbeitszeit 40h.
Sie möchte bei mir manchmal abends bzw. sonnabends weiterarbeiten, nach Kundenbedarf.
Ist das möglich?
Und wenn ja: wie ist es rechtlich o.k.?
Vielen Dank für Eure Antworten.
GUTEN ABEND
GRUNDSÄTZLICH IST ES MÖGLICH!
DER ANDERE ARBEITGEBER SOLLTE ES ABER NORMAL WISSEN DAS SIE EINE TÄTIGKEIT NEBENHER HAT! SIE IST ABER NICHT VERPFLICHTET IHM ZU SAGEN WO UND WIE! WOBEI ER WENN ER ES SO ERFÄHRT EVEBNTUELL INTERESSENSKONFLIKTE ENTSTEHEN KÖNNEN WENN SIE IN EINEM GLEICHEN ODER ARTVERWANDTEN BERUF ARBEITET! WEGEN DER FIRMENGEHEIMNISSE ZUM BEISPIEL! DESHALB IST ES VELLEICHT RATSAM DAS SIE DIE TÄTIGKEIT BEI IHNEN ERLEDIGT OHNE DAS DER ANDERE DAVON WEIS! DER ANDERE ARBEITGEBER KÖNNTE AUCH MIT DER LEISTUNG SEINER AUSZUBILDENDEN ARGUMENTIEREN, ALSO VIELE HINDERNISSE DIE ENTSTEHEN KÖNNTEN DENEN MAN ABER AM BESTEN AUS DEM WEG GEHT! ICH HOFFE ICH KONNTE HELFEN! VON GESETZESWEGEN GIBT ES KEIBNE EINWÄNDE DAGEGEN! MIT FREUNDLICHEM GRUSS K. PASCHINK
Hi,
ist der ausbildende Betrieb einverstanden?
(Anmeldung als Nebentätigkeit)
Dann dürfte das kein Problem sein, solange die gesetzliche Höchstarbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) nicht überschritten wird.
Beste Grüße
Ernesto
Vielen Dank für Eure Antworten.
Bin mir noch nicht ganz klar darüber. Der Ausbildungsvertrag wäre einverstanden. Aber dort ist meine Mitarbeiterin ja vertraglich für 40 Stunden gebunden. Sie kann wohl in Ausnahmefällen (ist das einer?) nebenher arbeiten, müßte allerdings die Stunden, die sie mehr als 40 Stunden zusätzlich arbeitet innerhalb von 6 Monaten wieder mit Freizeit ausgleichen. Das wäre ja nicht möglich, da sie ja 40-h-Woche im Ausbildungsbetrieb hat. So habe ich das verstanden. Ist das so korrekt? Oder warum können so viele Lehrlinge noch nebenher arbeiten?
Vielen Dank für Eure Mühe!!!