ich versteh jetzt überhaupt nichtsmehr! Hab mich schon ganze Stunden mit dem Thema beschäftigt. Ich sag euch jetzt mal was ich mitbekommen habt und ihr sagt mir bitte ob das stimmt oder nicht!
So ich bin Azubi im 2. Lehrjahr verdiene momentan 576€ Brutto, ab Oktober erhalte ich dann 606€ Brutto. Das ist auf das Jahr gesehen 7002€ Brutto. Ich möchte jetzt aber noch gerne einen Nebenjob auf 400€ Basis annehmen und jetzt stellt sich die Frage ob ich dann überhaupt noch Kindergeld bekomme!
Die 920€ Werbungskostenpauschale darf ich von meinem Bruttogehalt abziehen oder?? Genauso wie die Sozialversicherung??
Nach , meinen Berechnungen lieg ich dann mit den Werbungskosten dann bei 6082€ Brutto, wie viel SOzi anfällt weiß ich nicht genau, aber so um die 200€, rechne ich aber jetzt mal nicht mit ein! Dann rechne ich von den 6082 die 8004€ Obergrenze weg und dann komm ich auf das Jahr gesehen auf 1922€ das wär dann auf einen Monat ca. 160€
Ich werde jetzt aber erst mit dem Nebenjob anfangen, kann ich dann von August-Dezember mehr verdienen oder wird das pro Monat berechnet??
Hab ich das richtig verstanden oder doch falsch??
Bitte um Hilfe!
So ich bin Azubi im 2. Lehrjahr verdiene momentan 576€ Brutto,
ab Oktober erhalte ich dann 606€ Brutto. Das ist auf das Jahr
gesehen 7002€ Brutto. Ich möchte jetzt aber noch gerne einen
Nebenjob auf 400€ Basis annehmen und jetzt stellt sich die
Frage ob ich dann überhaupt noch Kindergeld bekomme!
Die 920€ Werbungskostenpauschale darf ich von meinem
Bruttogehalt abziehen oder?? Genauso wie die
Sozialversicherung??
Nach , meinen Berechnungen lieg ich dann mit den
Werbungskosten dann bei 6082€ Brutto, wie viel SOzi anfällt
weiß ich nicht genau, aber so um die 200€, rechne ich aber
jetzt mal nicht mit ein! Dann rechne ich von den 6082 die
8004€ Obergrenze weg und dann komm ich auf das Jahr gesehen
auf 1922€ das wär dann auf einen Monat ca. 160€
Ich werde jetzt aber erst mit dem Nebenjob anfangen, kann ich
dann von August-Dezember mehr verdienen oder wird das pro
Monat berechnet??
Hab ich das richtig verstanden oder doch falsch??
Bitte um Hilfe!
Komplett richtig, ich habe es nochmal sauber aufgestellt:
Einkommen bis September 2010 = 576,00 €
Gesamt =5.184,00 €
Einkommen ab Oktober 2010 = 606,00 €
Gesamt = 1.818,00 €
Gesamt im Jahr = 7.002,00 €
Webungskosten 920,00 €
Gesamt - Werbungskosten = 6.082,00 €
Einkommensgrenze = 8.004,00 €
Differenz Einkommensgrenze = 1.922,00 €
macht im Monat = 160,17 €
Also, du darfst maximal 160,17 € im Monat dazuverdienen. Wenn du jetzt später anfangst, musst du darauf achten, dass es nicht die 1.922,- € in diesem Jahr überteigt.
Wichtig!: In einem 400.- € Nebenjob verdient man nicht unbedingt 400.- €, es kommt auf die geleistete Stunden an, also wenn im September du nur 20 h arbeitest, verdienst du keine 400.- €.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich ,einfach Antrag stellen und sehen ob und wieviel Du bekommst ,ich denke Du wirst Kindergeld höchstens Anteilmäßig bekommen !
MfG
Hallo,
ich denke, im Großen und Ganzen hast du das schon richtig verstanden.
Grundsätzlich wird beim KG das ganze Jahr berechnet. D.h., wenn du nur einige Monate einen Nebenverdienst hattest, zählt dieser Nebenverdienst eben nur bei der Jahresberechnung. Eine mtl. Berechnung gibt es nicht mehr!
Dann kann man bei den mtl. BRUTTO ca. 20 % aufgrund der Sozialabgaben abrechnen, eben die Pauschale von 920 € und die Nebeneinnahmen wieder dazu.
Ggf. erhöhte Werbungskosten statt 920 €? Fahrtkosten, Bücher etc?
Auf jedenfall ist die Berechnung im laufenden Jahr immer unter Vorbehalt, so dass am Jahresende immer alles überprüft wird. Vielleicht solltest du bei unsicheren Nebeneinnahmen besser am Jahresanfang rückwirkend für das Jahr beantragen?
Also ein Nebenverdienst von 400 € und ohne erhöhte Werbungskosten wird jedenfalls eng und ich befürchte du würdest über der Grenze liegen und dann das Kindergeld zurückzahlen.
Gruß
juliatimlea
Wenn für die ganzen Monate durch deine Ausbildung ein Anspruch auf Kindergeld besteht, dann werden die Monate nicht einzeln gerechnet sonder zusammen gefasst.
Du darfst im Grunde einfach nicht über 8004€ im Kalenderjahr kommen.
Den Soli kannst du auf deiner Gehaltsbescheingung zusammenrechnen.
Besteht aus deinen Beiträgen zur: