Hallo,
kann man als Auszubildender, die Reisekosten erstattet bekommen wenn man mehr als 30 km mit dem PKW zur Arbeit und zur Schule hat, und der Arbeitgeber (z.b. Kreisverwaltung) nicht zahlen möchte oder gibt es da keine rechtliche Richtlinie?
MfG Michael
Hallo,
in dem Fall sind das keine Reisekosten, sondern Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte.
Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einen Anspruch auf Erstattung durch den Arbeitgeber gibt es (in der Regel) nicht.
Reisekosten fallen z. B. an, wenn der Chef den Azubi zu einem Kunden schickt und der Azubi seinen eigenen Pkw für die Fahrt benutzt. Dann könnte er max. 30 Cent pro km bei seinem Chef geltend machen.
Gruß
Silverlady
Hallo,
kann man als Auszubildender, die Reisekosten erstattet
bekommen wenn man mehr als 30 km mit dem PKW zur Arbeit und
zur Schule hat, und der Arbeitgeber (z.b. Kreisverwaltung)
nicht zahlen möchte oder gibt es da keine rechtliche
Richtlinie?
wie kommst Du auf die Idee, dass der Arbeitgeber für die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle aufzukommen hat?
Gruß
S.J.