Azubi + Scheinselbständigkeit

Guten Tag,

meine Frage lautet, wie sieht es aus wenn man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat ( darüber Steuern, Sozialagaben abführt) und man nun seit April ein Nebengewerbe laufen hat ( gleiche Branche ) darüber fließen die Provisionen.
Ist es korrekt, dass man den Gewinn auf das soz.pflichtige Einkommen draufaddiert und man somit Steuern nachzahlen muss? In welcher Größenordung befindet sich dies in etwa bei einem Nebengewinn von 3000€, Steuerklasse 1 in niedersachen ( pi mal daumen ) und wie sieht es mit den anderen Dingen aus im Bezug auf den Gewinn aus dem Nebengewerbe(Rentenversicherung,Krankenversicherung). Der Gewinn liegt unter 400€ mtl.
Danke im voraus.

Mfg

Hallo,

meine Frage lautet, wie sieht es aus wenn man eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat ( darüber Steuern,
Sozialagaben abführt) und man nun seit April ein Nebengewerbe
laufen hat ( gleiche Branche ) darüber fließen die
Provisionen.

Es wurde also extra ein Gewerbe angemeldet um die Provisionen, die man aus der Azubitätigkeit erhält, abzuwickeln?! In was wird denn die Ausbildung gemacht und wofür werden die Provisionen gezahlt? Ich kenne es nur von Versicherungsagenturen, dass für den gleichen Betrieb gleichzeitig eine abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden kann, i.d.R. aber auch nur in der Konstellation Bürokraft und Versicherungsvertreter.

Ist es korrekt, dass man den Gewinn auf das soz.pflichtige
Einkommen draufaddiert und man somit Steuern nachzahlen muss?
In welcher Größenordung befindet sich dies in etwa bei einem
Nebengewinn von 3000€, Steuerklasse 1 in niedersachen ( pi mal
daumen ) und wie sieht es mit den anderen Dingen aus im Bezug
auf den Gewinn aus dem
Nebengewerbe(Rentenversicherung,Krankenversicherung). Der
Gewinn liegt unter 400€ mtl.

Wie gesagt, aus meinen Augen abhängig davon ob beides nun zusammen gehört oder nicht.

Greetz
S_E

Hallo,

das hat mit Scheinselbstständigkeit erstmal nichts zu tun.

Richtig ist, dass die Einkommen nachträglich versteuert werden müssen und zwar zu dem Steuersatz, der dem Gesamteinkommen entspricht. Mit viel Glück liegt man mit allem unter dem Freibetrag von 8000 EUR, ansonsten kann man von 20 - 25% ausgehen.

Mit der Steuerklasse hat das auch nichts zu tun, die ist nur für die monatlichen Abschläge des Arbeitgebers wichtig.

Rentenversicherung muss man als Selbstständiger darauf nicht zahlen, in der Krankenversicherung auch nichts, wenn die Selbstständigkeit gegenüber der Arbeitnehmertätigkeit zurücktritt.

Gruss

Barmer