Hallo Experten,
welche Möglichkeiten hat ein Azubi/Student die doppelte Haushaltsführung auch auf die Wohnungskosten auszudehnen, wenn er vor Umzug und während der Bildungszeit zu Hause lediglich bei den Eltern wohnt, aber am Bildungsort in einer eigenen Wohnung/WG?
Gruß und Danke
Marco
Gegenfrage: inwieweit hast Du eine doppelte Haushaltsführung??
Du wohnst bei Deinen Eltern, wenn Du zu Hause bist, das ist keine Haushaltsführung!
Deine Studienkosten werden als Sonderausgaben mit dem Höchstbetrag 1.800,- DM berücksichtigt, den erreichst Du bestimmt auch ohne Wohnungskosten (z.B. Fahrtkosten, Studiengebühr etc.)!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]