Azubi mit einem monatlichen Nettoeinkommen i.H.v. 480,- entschließt sich an einer FH nebenberuflich ein sieben- semestriges- FH- Studium anzustreben. Die FH kostet ihn monatlich 300,- Euro. Er hat monatlich 230,- Miete und 70,- Euro Nebenkosten zu zahlen.
Wie stehen die Chancen, in diesem Fall BAB oder Bafög gewährt zu bekommen?!? Und an welche Stelle richtet man sich in diesem Fall?
Azubi mit einem monatlichen Nettoeinkommen i.H.v. 480,-
entschließt sich an einer FH nebenberuflich ein sieben-
semestriges- FH- Studium anzustreben. Die FH kostet ihn
monatlich 300,- Euro. Er hat monatlich 230,- Miete und 70,-
Euro Nebenkosten zu zahlen.
DAs scheint aber eine Private FH zu sein, normalerweise kostet ein Studium Semesterweise soviel (incl. SemesterBusticket) oder sogar weniger…? An einer uni ist der Unterricht oft freier einteilbar und daher mit etwas Goodwill vom Chef evtl neben einer Ausbildung zu schaffen (wenn auch nicht in der Regelstudienzeit)
Wie stehen die Chancen, in diesem Fall BAB oder Bafög gewährt
zu bekommen?!? Und an welche Stelle richtet man sich in diesem
Fall?
Privatschule ist Privatsache, aber frag doch noch mal im Ämterbrett oder Unibrett nach.
Schöne Grüße Susanne
Privatschule ist Privatsache, aber frag doch noch mal im
Ämterbrett oder Unibrett nach.
Das stimmt nicht ganz. BAFÖG wird auch gewährt, wenn die jeweilige private Hochschule oder Berufsfachschule vom jeweiligen Bundesland als den öffentlichen gleichwertig anerkannt ist.
BAFÖG wird auch gewährt, wenn die
jeweilige private Hochschule oder Berufsfachschule vom
jeweiligen Bundesland als den öffentlichen gleichwertig
anerkannt ist.
Allerdings sehe ich hier ein Problem, da der Fragesteller
Einkommen hat (Bafög wird gemindert
kein ordentlicher (vollzeit) Student ist, sondern einer anderen Beschäftigung nachgeht
Er ist auch kein Teilzeitstudent, da dieser eine wöchentliche Arbeitszeit von 14 bis 28 Stunden hat, was bei dir überschritten sein dürfte.
Da ich mich mit dieser Sachlage nicht so genau auskenne und dies oben nur Vermutungen waren, stelle deine Frage hier noch einmal: http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/
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Allerdings greift der Staat den Bildungswilligen finanziell unter die Arme: Vollzeit- oder Teilzeitstudenten mit geringem Einkommen können Leistungen aus dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (Bafög) beantragen. Wer nicht mehr als Geringverdiener gilt, kann Studienkosten, die in einem nicht ausgeübten Beruf anfallen, als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Handelt es sich um eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf, lassen sich die Studiengebühren als Werbungskosten absetzen, bei Selbstständigen und Freiberuflern als Betriebsausgabe.
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Schau mal hier rein, grundsätzlich ist Bafög möglich, ich weiß
aber nicht, ob du dafür nicht schon zu viel verdienst:
350 Euro / Monat bzw. 4.206 Euro brutto /Jahr sind anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird das Bafög gekürzt. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php
Außerdem muss man beachten, dass das Einkommen der Eltern auch meist angerechnet wird.