Moin moin,
ich hab da mal eine Frage, wenn ein Gastronomie Betrieb einen Azubi eine Bestellung machen lässt und dieser Azubi ein falsches Produkt bestellt, darf der Arbeitgeber/Ausbildende dem Auzbi die kosten tragen lassen, wenn das Produkt schlecht wird? Oder Hat der Ausbildende eine Aufsichts- oder Kontrollpflicht über sowas? Also muss der Betrieb die Kosten dann tragen?
MfG
Kaiku
Ein Auszubildender ist im Betrieb um etwas zu lernen.
Natürlich kann er nicht in Regress genommen werden für einen Fehler den er macht
(Ausnahme er macht dies vorsätzlich).
Dafür haftet der Arbeitgeber
Gruß Merger
Gibt es dafür auch einen Gesetzesauszug oder so? Ich find zu dem Thema nichts, oder ich google das falsche.
Gibt es dafür auch einen Gesetzesauszug oder so? Ich find zu
dem Thema nichts, oder ich google das falsche.
Muss mich berichtigen ! War mir so nicht bekannt !
Grds. haftet der Azubi - je nach Ausbildungsfortschritt und gefestigter Kenntnis des Lernfortschritts „Waren-Bestellung“ - gem. §§ 254, 280, 823 BGB (wie jeder Arbeitnehmer) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und dann auch nur anteilig seiner Ausbildungsvergütung.
G imager761