Hallo Marcel!
Also ich war 19 als ich das :gemacht habe, war noch :Schüler.
Den Laptop besitze ich nicht :mal mehr.
Auf der Auftragsbestätigung, Teilzahlungsvereinbarung, Rechnung oder in den AGB des Versandhauses steht ziemlich sicher der Hinweis, daß die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Wenn das Eigentum des Versandhauses plötzlich weg ist, ist der Vorgang ganz und gar nicht mehr spaßig. Das kann dann schon mal in Richtung Betrug laufen. Es sind Umstände denkbar, unter denen Dir einfallen sollte, wo die Ware geblieben ist.
Wie kann es überhaupt zu stolzen 5.000 € kommen? Diese Frage kann im Fall überhöhter Inkassogebühren interessant sein. Das ist zu klären, bevor die Forderung tituliert ist. Ein Besuch bei der Schuldnerberatung, der Du alle Unterlagen vorlegst, ist dringend anzuraten.
Ein Einspruch gegen einen berechtigt ergangenen Mahnbescheid ist nicht zu empfehlen, weil die Sache dann einen noch erheblich teureren Weg nähme, nämlich vor Gericht. Gar nichts zu tun und einfach zuzuwarten, ist ebenso nicht zu empfehlen. Dann kommt nämlich nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid und nach Verstreichen der Widerspruchsfrist recht bald der Gerichtsvollzieher. Oder die Kontenpfändung. Oder Dein Arbeitgeber bekommt Post. Dabei gehen die Kosten jeder Maßnahme zu Deinen Lasten.
Ein Gespräch mit dem Inkassobüro wird nach schon einmal nicht eingehaltener Zahlungsvereinbarung schwierig. Mit Versprechungen und Ankündigungen wird es nicht getan sein. Überlege Dir also vorher genau, welchen Betrag Du zuverlässig monatlich bezahlen kannst. Bei einem Schuldbetrag von 5.000 € werden allein rund 500 € p. a. an Zinsen fällig. Wenn Deine Teilbeträge nicht einmal die Zinsen decken, werden die Schulden trotz Zahlerei immer höher. Das wäre für Dich, aber auch für den Gläubiger perspektivlos. Deshalb bekommst Du die Sache mit monatlich 50 € nicht in den Griff, es muß schon ein bißchen mehr sein. Außerdem fördert es die Gesprächsbereitschaft, wenn ein nennenswerter Betrag sofort gezahlt wird.
Wenn keine zuverlässig einhaltbaren Zahlungen möglich sind, wird die Forderung tituliert, irgendwann erscheint der Gerichtsvollzieher und wenn er weder Geld bekommt noch Pfändbares vorfindet, wirst Du bald darauf die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Das ist übrigens der späteste Zeitpunkt, an dem es unangenehm werden könnte, wenn zuvor eingekaufte und grundsätzlich pfändbare Gegenstände verschwunden sind. Mit der titulierten und durch Vollstreckungsmaßnahmen und Zinsen stetig größer werdenden Forderung wird Dich der Gläubiger nötigenfalls 30 Jahre lang verfolgen. Deshalb ist eine jetzt getroffene und strikt einzuhaltende Vereinbarung der billigste Weg, aus der Nummer wieder heraus zu kommen.
Überlege genau, ob Du noch an anderen Stellen Schulden hast, sammle alle Unterlagen zusammen und vereinbare gleich Montag einen Termin bei einer Schuldnerberatung.
Gruß
Wolfgang