Azubi und gerichtliches Mahnverfahren

Hallo zusammen,

ich hab ein relativ großes Problem.
Vor ca. 1 Jahr hab ich mir bei Quelle nen Laptop auf Raten gekauft und meine Mutter sich nen neuen Geschirrspüler. Angefangen hat dann alles, als ich nicht mehr regelmäßig meine Raten zahlen konnte. Irgendwann hab ich Post vom Inkassobüro bekommen und mit denen eine erneute Ratenzahlung ausgemacht. Auch dort bin ich in Verzug gekommen und letztendlich hab ich gestern einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.

Ich wohne alleine, ( 20 Jahre alt ) bin Auszubildener und verdiene 280,- Euro netto monatlich, von denen ich meine Miete und mein Essen und so zahlen muss. Vom Arbeitsamt bekomme ich monatlich 165,- Euro monatlich als Berufsausbildungsbeihilfe.

Kann mir bitte jemand sagen, wie es jetzt weitergehen wird, was ich machen kann usw. Ich bin echt Hilflos. Ich weiß ja, dass ich da was falsch gemacht hab, aber jetzt steck ich leider drin :frowning:

Die wollen eine Gesamtforderung in Höhe von knapp 5000,- Euro … meine Mutter kann das auch nicht für mich zahlen :frowning:

Hoffe auf gute Ratschläge
liebe Grüße
Marcel

Hallo,

ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist nur sinnvoll, wenn Du die Forderung des Gläubigers (Versandhaus) bestreitest - das Gericht hat das ja nicht geprüft. Wenn Du nicht widersprichst, bekommt der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungsbescheid und dann einen sogenannten vollstreckbaren Titel.
Falls Du Widerspruch einlegst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und Du wirst natürlich verlieren. Das Urteil ist für den Gläubiger dann auch ein vollstreckbarer Titel.

Du siehst, zu so einem Titel kommt Dein Gläubiger in jedem Fall. Der Weg mit dem Widerspruch kostet Dich am Ende mehr, hat aber vielleicht höchstens den Vorteil, das man damit die Vollstreckung herauszögert.

Mit so einem vollstreckbaren Titel kann der Gläubiger entweder einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der pfändbare Sachen aus der Wohnung holt oder über das Amtsgericht Dein Konto pfänden lassen.
Zum Trost : hierbei hat der Schuldner auch eine Menge Rechte. Gegenstände des täglichen Bedarfs sind unpfändbar; beim Konto sind auch bestimmte Beträge unpfändbar. Das deutsche Zivilrecht lässt jedem Schuldner, und hat er noch so viel angestellt, immer eine Art Existenzminimum zum Leben.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo.

ich hab ein relativ großes Problem.

Da würde ich Dir uneingeschränkt zustimmen.

verdiene 280,- Euro netto monatlich, von denen ich meine Miete

Die wollen eine Gesamtforderung in Höhe von knapp 5000,- Euro

Die Sache mit dem vollstreckbaren Titel stimmt schon mal so weit. Von Deinem Einkommen wird, wegen der Pfändungsfreigrenzen, nichts gepfändet werden - dem Laptop allerdings wirst Du wohl einen Abschiedskuss geben können.

Ein paar Fragen zur Klärung : Hat Deine Mutter ihren Geschirrspüler und Deinen Laptop auf ihren Namen bestellt? Wenn ja, hängt sie mit in der Forderung, so dass geguckt werden muss, wie es mit ihrem Einkommen aussieht. Wenn nicht, verstehe ich nicht, wieso Du den Geschirrspüler erwähntest …

Wie setzt sich die Gesamtforderung von 5000 Euronen zusammen? Hat der Laptop ein Platingehäuse, oder ist es das totale Luxus-Super-Haumichtot-Gerät?

Wer wurde beim Kauf alles geschufat? Ich kann mir nicht denken - nach Deinen obigen Angaben - dass man Dir den Ratenkauf allein nach Deinem verfügbaren Einkommen bewilligt hat …

Gruß kw

Hallo auch hier,

Wer wurde beim Kauf alles geschufat? Ich kann mir nicht denken

  • nach Deinen obigen Angaben - dass man Dir den Ratenkauf
    allein nach Deinem verfügbaren Einkommen bewilligt hat …

nach allem, was man so hört, prüfen Versandhäuser und Konsorten bestenfalls die Existenz des Schuldners.

Gruß,
Christian

Ahoi.

nach allem, was man so hört, prüfen Versandhäuser und
Konsorten bestenfalls die Existenz des Schuldners.

Wenn dem so ist, liegt m.E. ein fahrlässiges Handeln der Gläubiger vor und damit sollte auch eine Chance bestehen, das gerichtliche Mahnverfahren, wenn nicht abzubiegen, so doch die Konsequenzen zu mildern. Vor allem, wenn der betroffene Azubi noch minderjährig wäre … od’r?

Gruß kw

Also ich war 19 als ich das gemacht habe, war noch Schüler. Den Laptop besitze ich nicht mal mehr.

Und ja, es läuft alles auf meinen Namen.

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Hallo Marcel!

Also ich war 19 als ich das :gemacht habe, war noch :Schüler.
Den Laptop besitze ich nicht :mal mehr.

Auf der Auftragsbestätigung, Teilzahlungsvereinbarung, Rechnung oder in den AGB des Versandhauses steht ziemlich sicher der Hinweis, daß die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt. Wenn das Eigentum des Versandhauses plötzlich weg ist, ist der Vorgang ganz und gar nicht mehr spaßig. Das kann dann schon mal in Richtung Betrug laufen. Es sind Umstände denkbar, unter denen Dir einfallen sollte, wo die Ware geblieben ist.

Wie kann es überhaupt zu stolzen 5.000 € kommen? Diese Frage kann im Fall überhöhter Inkassogebühren interessant sein. Das ist zu klären, bevor die Forderung tituliert ist. Ein Besuch bei der Schuldnerberatung, der Du alle Unterlagen vorlegst, ist dringend anzuraten.

Ein Einspruch gegen einen berechtigt ergangenen Mahnbescheid ist nicht zu empfehlen, weil die Sache dann einen noch erheblich teureren Weg nähme, nämlich vor Gericht. Gar nichts zu tun und einfach zuzuwarten, ist ebenso nicht zu empfehlen. Dann kommt nämlich nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid und nach Verstreichen der Widerspruchsfrist recht bald der Gerichtsvollzieher. Oder die Kontenpfändung. Oder Dein Arbeitgeber bekommt Post. Dabei gehen die Kosten jeder Maßnahme zu Deinen Lasten.

Ein Gespräch mit dem Inkassobüro wird nach schon einmal nicht eingehaltener Zahlungsvereinbarung schwierig. Mit Versprechungen und Ankündigungen wird es nicht getan sein. Überlege Dir also vorher genau, welchen Betrag Du zuverlässig monatlich bezahlen kannst. Bei einem Schuldbetrag von 5.000 € werden allein rund 500 € p. a. an Zinsen fällig. Wenn Deine Teilbeträge nicht einmal die Zinsen decken, werden die Schulden trotz Zahlerei immer höher. Das wäre für Dich, aber auch für den Gläubiger perspektivlos. Deshalb bekommst Du die Sache mit monatlich 50 € nicht in den Griff, es muß schon ein bißchen mehr sein. Außerdem fördert es die Gesprächsbereitschaft, wenn ein nennenswerter Betrag sofort gezahlt wird.

Wenn keine zuverlässig einhaltbaren Zahlungen möglich sind, wird die Forderung tituliert, irgendwann erscheint der Gerichtsvollzieher und wenn er weder Geld bekommt noch Pfändbares vorfindet, wirst Du bald darauf die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Das ist übrigens der späteste Zeitpunkt, an dem es unangenehm werden könnte, wenn zuvor eingekaufte und grundsätzlich pfändbare Gegenstände verschwunden sind. Mit der titulierten und durch Vollstreckungsmaßnahmen und Zinsen stetig größer werdenden Forderung wird Dich der Gläubiger nötigenfalls 30 Jahre lang verfolgen. Deshalb ist eine jetzt getroffene und strikt einzuhaltende Vereinbarung der billigste Weg, aus der Nummer wieder heraus zu kommen.

Überlege genau, ob Du noch an anderen Stellen Schulden hast, sammle alle Unterlagen zusammen und vereinbare gleich Montag einen Termin bei einer Schuldnerberatung.

Gruß
Wolfgang

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Hallöchen,

nach allem, was man so hört, prüfen Versandhäuser und
Konsorten bestenfalls die Existenz des Schuldners.

Wenn dem so ist, liegt m.E. ein fahrlässiges Handeln der
Gläubiger vor und damit sollte auch eine Chance bestehen, das
gerichtliche Mahnverfahren, wenn nicht abzubiegen, so doch die
Konsequenzen zu mildern.

ich denke, es wird dem Händler ein leichtes sein, nachzuweisen, daß ausgerechnet im konkreten Fall eine aufwendige Sonderprüfung anläßlich eines Spezialseminars zur Fortbildung der eigenen Risikoanalyseelite stattgefunden hat.

Gruß,
Christian