Azubi welche rechte?

Guten Tag,

nehmen wir mal folgendes an:

Ein Elektroniker-Azubi muss an einem „Seminar“ teilnehmen, worum es eigentlich nicht, um den Beruf selbst geht, sondern die Firma will in diesem Teil einen Azubi zum Beispiel in ein Behindertenheim stecken als Praktikant. Ist das rechtlich eigentlich möglich? weil eigentlich kann dieser Azubi solche Tätigkeiten eigentlich nicht wahrnehmen, weil in Psychisch sowas sehr schnell zu nah geht.

Danke für die Hilfe.

Gruß
Juka1991

Ausbildung und Sozialkompetenz
Servus,

hierzu § 14 II BBiG:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Daraus, von hinten aufgezäumt, erstmal die Einschränkung auf Aufgaben, die den körperlichen Kräften angemessen sind. D.h. von der Belastbarkeit empfindlicher Seelen ist hier nicht explizit die Rede.

Dann die Einschränkung auf Aufgaben, die dem Ausbildungszweck dienen.

Dazu eine kleine Erzählung von einem Kollegen (E-Ingenieur), der grade als Bauleiter im Gewerk E-Installation/Brandschutz in einem ziemlich großen Projekt eingesetzt ist. Der erlebt fast täglich schwere Hindernisse, die daher kommen, dass die einzelnen Gewerke gegeneinander arbeiten - z.B. werden Kabelkanäle zugemacht, bevor die Kabel verlegt sind; Estriche gegossen und damit gleich auch die Doppelböden für die Installation versiegelt etc. Das Scharmante daran ist, dass die für Planung, Koordination, Ablauf verantwortlichen Leiter der verschiedenen Gewerke im gleichen Raum jeweils etwa drei Meter voneinander entfernt sitzen, aber offensichtlich nicht in der Lage sind, sich untereinander zu verständigen: Technisch gute Fachleute, die aber im Ergebnis grottenschlechte Arbeit abliefern.

Dieser Abschwiff bloß als Empfehlung, Dir mal drei Gedanken zu machen, ob der vom Ausbilder angeordnete Besuch in der Einrichtung tatsächlich nichts mit dem Ausbidungszweck zu tun hat.

Schöne Grüße

MM