Azubi wird Geselle

Liebe/-r Experte/-in,
Gibt es eine Regelung die besagt, dass ein Azubi bei einer gewissen Anzahl an Arbeitstagen in seinem Ausbildungsbetrieb krank war, bzw. gefehlt hat, seine Gesellenprüfung nicht machen darf.
Dies könnte jetzt mir evtl. passieren.
Ich bin im dritten Ausbildungsjahr und habe ca. Mitte Juli meine Gesellenprüfung zum Fleischer/Metzger in Bayern.
Mein Ausbilder macht mir zur Zeit das Leben bzw. die Ausbildung zur Hölle.
MfG
Nikolai

Hi Nikolai,
ja es gibt so eine Regelung. Es ist eine Bestimmte Prozentsatz an Tage. Frage bitte bei der Handwerkskammer nach, die können Dir es genau sagen.
MfG
Kundy

Hallo Kundy,
vielen Dank für die Antwort und ich werde mich gleich mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen.

MfG
Nikolai

Hallo Nikolai!
Damit kenne ich mich leider nicht aus. Ich weiß nur, dass es an Schulen solche Regelungen bezüglich verpasster Arbeitstage gibt und dann bei uns auch schon Erzieher/innen nicht zur Prüfung zugelassen wurden. Ob das bei Fleischern/Metzger in Bayern auch so ist ,weiß ich leider nicht.
Lg, Sandra.

Hi Nikolai,
bitte schöööönn. Ich hoffe, Sie haben Dir geholfen.

LG
Kundy