Azubi-Zuschüsse?

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Auszubildende im 2. Lehrjahr und habe eine eigene Wohnung, in der ich aber mit meinem Freund zusammen wohne.
Ich bekomme im Monat 520€ von denen ich 480€ für die Miete zahle. Mir bleiben also im Monat 40€ die dann meist auch für Versicherungen oder so drauf gehen.
Mein Freund zahlt die ganzen restlichen Nebenkosten…
Ich kann jedoch auch nicht von ihm erwarten, dass er mir ständig Dinge kauft, die ich mal benötige. Dafür reicht sein Geld auch nicht.
Mein Kindergeld-Antrag wurde aus mir unerklärlichen Gründen abgelehnt. So wie ich es verstanden habe, bekomme ich kein Kindergeld, weil mir eigentlich Unterhalt zusteht. Meine Eltern sind jedoch geschieden, meine Mutter kann mir keinen Unterhalt zahlen und mein Vater ist nicht gewillt mir Unterhalt zu zahlen.
Ziemlich verwirrend das ganze. Aber vielleicht kann mir jemand sagen, was mir zusteht und was nicht? Gibt es vielleicht noch andere Zuschüsse? Ich kenne mich auf diesem Gebiet ja auch nicht aus…
Vielen, vielen Dank für eure Antowrten!!!

Gruß
Sabrina

Hallo Sabrina,

ich kenne es so das die Eltern, wenn sie können, Unterhalt zahlen MÜSSEN (noch nie was anderes gehört, wenn falsch klärt mich auf) gemäß dem Falle das Dir solche Unterstützung zusteht.

Hast Du schonmal Wohngeld beantragt? Höchstwahrscheinlich wird die Miete, da ja zwei Personen, auch durch zwei geteilt. Aber immerhin.

Du könntest auch versuchen einen Antrag auf BAB(Berufsausbildungsbeihilfe) zu machen. Sollte er bewilligt werden, bekommst du die Fahrtkosten zum Betrieb sowie etwas zur Miete hinzu.

Ich hab damals im ersten Lehrjahr auch 520€ bekommen, hatte 500€ Miete (mit Freund also 250€) und habe 253€ BAB für Fahrtkosten und Miete bekommen. Zum leben natütlich nichts, da ich ja dann genügend über hatte.

Stellt sich halt nur die Frage ob du da was bekommst, zwecks dem dir zustehenden Unterhalt, solltest Dich nochmal genau darüber informieren, aber es kommt auch sicher noch ne schlaue Antwort dazu von jemand anderen

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Hi,

Ich bekomme im Monat 520€ von denen ich 480€ für die Miete
zahle.

Ist das die gesamte Miete oder deine Hälfte?
Falls gesamt: du musst nur die halbe zahlen, die andere Hälfte dein Freund. Falls es die Hälfte ist: dann ist eure Wohnung zu teuer.

Mein Kindergeld-Antrag wurde aus mir unerklärlichen Gründen
abgelehnt. So wie ich es verstanden habe, bekomme ich kein
Kindergeld, weil mir eigentlich Unterhalt zusteht.

Das kann nicht sein. Vielleicht bekommst du kein Kindergeld, weil dein Einkommen zu hoch ist, denn es gibt da Einkommensgrenzen.

mein Vater ist nicht gewillt mir Unterhalt zu zahlen.

Er ist aber dazu verpflichtet, solange du in der Ausbildung bist. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit da dein eigenes Einkommen angerechnet wird.

Gibt es vielleicht noch andere Zuschüsse?

Evtl., wie schon gesagt, BAB. Aber das hängt auch von der Einkommenshöhe der Eltern ab.

Gruß
Nelly

Hallo,

Deutschland im Halbfinale, sorry, mußte ich mal anmerken.

Das Problem kenn ich gut! Also Wohngeld wirst du sicherlich nix bekommen, weil dein Freund dich ja nach wie vor unterstützt, das heißt MIT seinem Einkommen kommt ihr beide klar. Ihr würdet als Bedarfsgemeinschaft durchgehen.
Es sei denn, ihr habt eine WG und wohnt baulich getrennt von einander in der „WG“. Dann würde nur dein Einkommen angerechnet, wobei der ´schlaue´ Beamte darauf kommen würde, dass du mit deinem Gehalt bisher nicht über die Runden hättest kommen können (520-480=40€ zum Leben pro Monat).

Eine Möglichkeit wäre echt, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom zuständigen Berufsberater bei der Agentur für Arbeit.

Wegen deinem Unterhalt: 520€ (+ eventuelle Einmalzahlungen des Arbeitgebers, z.B. Weihnachtsgeld mußt du berücksichtigen!) mal 12 sollte unter der Jahresgrenze an Einkommen für Kindergeld (ca. 7600€ plus Pauschale Werbungskosten etc.) liegen. Wenn du noch nicht älter wie 27 bist, müßtest du KG bekommen!!!

Wegen Unterhalt von deinen Eltern, so hart es klingt, du mußt sie verklagen! Sollten sie aus finanziellen Gründen (unter dem persönlichen Bedarfssatz liegen) dir nix zahlen, kannst du beim Jugendamt nachfragen, dass die dich unterstützen und dann Ansprüche an deine Eltern stellen.

Wegen der Klage: Man kann in finanzieller Not Prozeßkostenhilfe beim örtlichen Landgericht beantragen! Wir leben (noch) in einem Sozialstaat --> der kann durchaus helfen, wenn Not am Mann ist, ER SOLLTE NUR NICHT AUSGENUTZT WERDEN !!!

alles Gute…

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