ich hab euch ja schonmal mein leid geklagt, dass es bei mir Mobbingteschnisch auf der Arbeit heiß her geht.
Nur leider habe ich bis jetzt noch keine neuen Job in Aussicht.
Naja ich habe ja eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich befristet eingestellt werde.
Da ich in 5 Tagen meine Ausbildung beende wollte ich heute mal nachfragen wie es mit einem Vertrag aussieht.
Naja und die Antwort war „Bei jemanden wie sie es sind, kann man ja davon aussgehen, dass sie die Mündliche noch verkacken (-> schriftlich habe ich alles 2 also wohl nicht sooo dumm).
Ja ich habe jetzt weder einen Vertrag, weiß also nicht was befristet heißt und keine Gehaltsvorstellung. Er meinte nur, dann muss ich im Januar eben mit meinem Azubigehalt auskommen.
Was sollte man jetzt tuen? Ich mein wenn ich ne Anzeige mache, brauche ich mich da nicht mehr blicken lassen, was ich zwar eh nicht mehr will, aber direkt nach der Ausbildung arbeitslos ist auch nicht so ganz das wahre.
wenn die Ausbildung beendet ist, genau von dem Tag an steht einem das so genannte Gesellengehalt zu und das beträgt,falls hier kein Tarifvertrag besteht ,laut Mindestlohn in der Pflege, mindestens 8,50 brutto pro Stunde.
An deiner Stelle würd ich wirklich wie folgt vorgehen(auch wenn es nach außen hin nicht immer gut aussieht): Mündliche Prüfung absolvieren,das Ergebnis, ob bestanden bekommt man ja auch gleich mitgeteilt,nach Hause gehen und am nächsten Tag zum Arzt und dem dein Leid heulen!!!
Ein guter Arzt wird dich sofort krank schreiben,weil du dort phychisch kaputt gemacht wirst.
Du scheinst genau der Typ zu sein, an dem andere sich gerne profelieren.
Lass dir das nicht gefallen,denn es gibt auch andere Arbeitgeber und versuch mal selbstbewußter zu werden.
Du bist so gut, wie du bist und lasse dir nichts anderes einreden.
MfG
Was Du da schreibst hört sich nicht gut an. Zumindest wird es wohl in der Firma wo Du Deine Ausbildung machst keinen Betriebsrat geben, denn sonst wären solche Machenschaften nicht üblich. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich gemacht werden, meistens ist bei Azubis so , dass dieser für ein halbes Jahr ausgestellt wird. Wenn Du Deine Prüfung bestanden hast, dann müsste der Arbeitgeber Dir ein mtl. Einkommen geben, welches zumindest mit der
niedrigsten Einkommensstufe der dort beschäftigten Arbeitnehmer gleich ist, aber auf keinen Fall nur ein Azubigehalt.Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Bernward
Hallo,
ganz schön traurig, dass Du Dich so wenig um Deine Zukunft kümmerst, denn Deine Frage sollte schon längst Thema Deines Schulunterrichts gewesen sein. Dennoch zu Deiner „Frage“:
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Beschäftigt Dein Arbeitgeber Dich darüber hinaus, so hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ausnahme: es wurde eine schriftliche (!) Vereinbarung über eine Befristung getroffen.
Hallo,
wenn ich das richtig interpretiere,hast Du im Anschluss deiner Ausbildung keinen Arbeitsvertrag bekommen. Für Dich heißt es dann, nach bestandener mündlicher Prüfung, gehst Du zu Deiner Firma, sagst das Du bestanden hast und wenn sie sich nicht mucken hast Du auch keine Arbeit mehr. Die Firma ist nicht verpfllichtet Dich nach der Ausbildung zu übernehmen. Gehalt bekommst Du dann für die Tage, die Du da beschäftigt warst, also anteilig. In Deiner Fragestellung verstehe ich das Wort „befristet“ nicht. Oder haben Sie doch etwas von weiter beschäftigt gesagt? Also Fazit: Nach der Ausbildung mußt Du dir etwas neues suchen.
HG Circan
mit Bestehen der mündlichen Prüfung ist man sofort mit der Ausbildung fertig und bekommt das Ausbildungsgehalt bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt. Hat man keinen Anschlussvertrag ist somit alles zu Ende. Geht man aber weiterhin in die Firma und der Arbeitgeber lässt dies so zu, so hat man automatisch rein arbeitsrechtlich einen unbefristeten Vertrag mit dem Arbeitgeber. Über das Gehalt sagt dies aber noch nichts aus. Dieses muß auf jeden Fall höher sein als während der Ausbildung.
Was befristet bedeutet ist folgendermaßen:
man bekommt einen Anschlussvertrag z.B. 1 Jahr und ein entsprechendes Gehalt. Nach Ablauf der Befristung endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Was das Durchfallen bei der mündlichen Prüfung angeht, so verlängert sich die Ausbildung dann um ein halbes Jahr bis zur nächst möglichen Prüfung. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, einen dieses halbe Jahr verlängert auszubilden. Sprich, man muß ein anderes Unternehmen finden (z.B. mit Hilfe der IHK) in dem man die Ausbildung dann verlängern kann.
also traurig finde ich, dass du nichtmal texte richtig liest.
ich hab dch gesagt ich weiß es aber mein chef will sich nicht
dran halten.
Hallo!
Ich habe den Text richtig gelesen.
Zunächst solltest Du Dir Gedanken über Mobbing und was das ist machen. Hierfür gibt es ggf. Spezialisten, die Dir aus medizinischer wie auch aus rechtlicher Sicht weiterhelfen. Rechtlich gesehen müsste ein Schadensereignis bei der betroffenen Person eingetreten sein. Wohl offensichtlich nicht gegeben, denn Du willst weiter dort arbeiten. Im Übrigen ist eine Anzeige vollends abwegig.
Was Deinen Chef angeht, so hast Du die Möglichkeit zu klagen - übrigens vor dem Arbeitsgericht. Lass Dich nicht unterkriegen und beachte die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Hallo.
Die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung ist nur einmalig im Anschluss an die Ausbildung möglich. Weitere Befristungen können nicht auf diesen Sachgrund gestützt werden. Ist die Befristung auf Deiner Bescheinigung vom Arbeitgeber genau definiert? Wenn nicht, und Du arbeitest nach Deiner Ausbildung weiter, ist hier ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Ohne Vertrag gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Hier greift das Arbeitsrecht und da bin ich nicht kompetent. Das Internet ist allerdings voll mit Informationen. Über die Höhe Deines eventuellen Gehaltes kann ich nichts sagen.
Viel Erfolg
Hallo ihr Lieben,
ich hab euch ja schonmal mein leid geklagt, dass es bei mir
Mobbingteschnisch auf der Arbeit heiß her geht.
Nur leider habe ich bis jetzt noch keine neuen Job in
Aussicht.
Naja ich habe ja eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass
ich befristet eingestellt werde.
Da ich in 5 Tagen meine Ausbildung beende wollte ich heute mal
nachfragen wie es mit einem Vertrag aussieht.
Naja und die Antwort war „Bei jemanden wie sie es sind, kann
man ja davon aussgehen, dass sie die Mündliche noch verkacken
(-> schriftlich habe ich alles 2 also wohl nicht sooo dumm).
Ja ich habe jetzt weder einen Vertrag, weiß also nicht was
befristet heißt und keine Gehaltsvorstellung. Er meinte nur,
dann muss ich im Januar eben mit meinem Azubigehalt auskommen.
Was sollte man jetzt tuen? Ich mein wenn ich ne Anzeige mache,
brauche ich mich da nicht mehr blicken lassen, was ich zwar eh
nicht mehr will, aber direkt nach der Ausbildung arbeitslos
ist auch nicht so ganz das wahre.
also hier herrschen klare Fakten:
Zum einen steht die Aussage (schriftl. Bescheinigung) daß befristet verlängert wurde, aber nicht wie lange. Fakt ist, ob dieser „Wisch“ als Nachtrag zu einem Arbeitsvertrag gesehen werden kann. Wenn nicht, wäre diese sogenannte Bescheinigung null und nichtig.
Zum anderen steht Ihnen ganz klar von Gesetzeswegen ab dem Tag nach der Prüfung ein „normales Gehalt“ zu. Ob jedoch das Ausbildungsverhältnis direkt mit dem Prüfungstag endet, ist davon abhängig, um was für eine Ausbildung es sich handelt. Wenn es sich um eine Ausbildung handelt, die unter das Berufsbildungsgesetz fehlt, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Prüfung (§ 21 (2) Berufsbildungsgesetz). Ab dem Folgetag muss man dann einen Arbeitsvetrag erhalten und hat somit auch Anspruch auf den Angestelltengehalt ab diesem Tag.
So, ich hoffe ich konnte konkret weiterhelfen.
WEnn Sie es schaffen wenigstens noch 1-2 MOnate (bitte hier beim Arbeitsamt erkundigen welcher Zeitraum genau gilt) im Angestelltenverhältnis dort zu überbrücken, dann wird Ihnen das Arbeitslosengeld nach dem Angestelltengehalt (also der höhere Lohn) gezahlt.
MFG Octo-Juro
PS: Bitte teilen Sie mit wie Ihre Situation weitergeht - halten Sie mich auf dem Laufenden (für evtl. ähnlich gelagerte Anfragen). Danke und viel Glück
Wenn der chef den Azubi nach der Prüfung an seinen Platz lässt, gilt dieses als übernommen.
Also schauen, dass man an seinen Platz zum schaffen kommt!!!
Ob befristet oder nicht, ert mal ist man für mind. 1 Monat drin, da dann normale Kündigungsfrist gilt.
Entgelt muss verhandelt sein, muss aber deutlich höher als Azubi-Vergütung sein.
Gibt es keinen Tarif?