Azubilohn kürzen wegen Fehltagen?!

Hallo,

wir haben im Betrieb folgende Situation:

Der Auszubildende hat sehr viele krankheitsbedingte Fehltage und kann für eine Woche keinen Abwesenhet keinen Nachweis erbringen, weil er bei einem Facharzt keinen Termin bekommen hat (obwohl er telefonisch täglich versichert hat, dass er zur Sprechstunde geht) und der Hausarzt ihn nicht wegen eines eher psychisch gelagerten Krankheitsbilds nicht krankschreiben konnte.

Die Anweisung von oben lautet nun, dass der nächste Azubilohn um die unentschuldigten Fehlzeiten gekürzt werden soll.

Ist das rechtens?!

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe!

Ugh.

keinen Abwesenhet keinen Nachweis

nicht nee

und der Hausarzt ihn nicht wegen eines eher
psychisch gelagerten Krankheitsbilds nicht

keinen niemals nirgendwo

Die Anweisung von oben lautet nun, dass der nächste Azubilohn
um die unentschuldigten Fehlzeiten gekürzt werden soll.

Ist das rechtens?!

Wenn wegen Nichtvorhandenseins keiner unentschuldigten Abwesenheit Mangel … ach Quatsch.

Für keine Leistung gibts keinen Lohn, das ist auch bei Azubis grundsätzlich erst mal so. Von daher ist eine Kürzung rechtens, wenn tatsächlich unentschuldigtes Fehlen vorliegt. Außerdem ist das ein abmahnfähiges Fehlverhalten: Der Auszubildende hat gegen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstoßen (rechtzeitiges Einreichen einer AU ist eine sog. Nebenpflicht aus dem Ausbildungsverhältnis).

Weshalb allerdings ein Hausarzt eine festzustellende AU nicht bescheinigen können soll, übersteigt mein Vorstellungsvermögen, so dass sich hier durchaus ein leichter Verdacht hinsichtlich Blaumachens einstellen will. Es gibt durchaus mehrere Mediziner , so dass man auch einen anderen solchen aufsuchen könnte …

Aga,
CBB

Hallo,

Die Anweisung von oben lautet nun, dass der nächste Azubilohn
um die unentschuldigten Fehlzeiten gekürzt werden soll.

der Azubi kann froh sein, dass nur der Lohn gekürzt wird. So ein Verhalten (Fehlen ohne Nachweis) ist ein Pflichtverstoß des Azubis. Der Arbeitgeber kann fristlos kündigen.

Ist das rechtens?!

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße Alex

Ugh.

So ein Verhalten (Fehlen ohne Nachweis) ist ein Pflichtverstoß
des Azubis. Der Arbeitgeber kann fristlos kündigen.

Na ja, wollen wir mal das kleine Messer nehmen. Ein einmaliger Verstoß in dieser Preislage wird keine wirksame außerordentliche Kündigung eines Azubis außerhalb der Probezeit rechtfertigen. Das Vergehen ist abmahnfähig - keine Diskussion; aber an eine außerordentliche Kündigung werden schon hohe Anforderungen gestellt, und bei einem Azubum noch bedeutend höhere.

Aga,
CBB