Hallo Experten!
Kann ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen Azubis kündigen???
Hintergrund: Wir müssen Ausgaben senken, sprich Personal abbauen.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Markus
Hallo Experten!
Kann ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen Azubis kündigen???
Hintergrund: Wir müssen Ausgaben senken, sprich Personal abbauen.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Markus
Wie wäre es mit einer anderen Stelle für den
Azubi zu suchen?
Zum Beispiel bei einem Betrieb der auch diese
Ausbildung anbietet.
Hallo,
das ist nicht so einfach. Es sind Zwillingsmädchen mit Migrationhintergrund.
Sind im 2. Lehrjahr und 20 Jahre alt.
Gruß Markus
Zitat: § 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Eine betribesbedingte Kündigung der Kostenerspranis halber zählt meines Wissens nach nicht zu einem wichtigen Kündigungsgrund, es sei denn, der Betrieb würde schließen.(Eine betriebsbedingte Kündigung kommt nur in Betracht, wenn bei Ausspruch der Kündigung auf Grund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht.)Da es sich bei den meisten betriebsbedingten Kündigungen um eine ordentliche Kündigung handelt, ist diese bei Azubis nach Gesetz nicht möglich, siehe oben. Wenn also betriebsbedingt kündigen dann nur nach Sozialauswahl und Azubis stehen da erst mal außen vor. Ich vermute ein Azubi könnte sich erfolgreich gegen eine solche Kündigung wehren. Ich lasse mich da aber auch gerne eines besseren belehren.
Hallo und danke für die Hilfe.
Ich werde mich mal bei unserem Arbeitsgericht schlau machen.
Aber prinzipiell: Wo kein Kläger da kein Richter, denke ich.
Also müssten meine Azubis gegen uns vorgehen. Und das kann bestimmt dauern. Und frage ich mich, ob denen das was bringt.
Gruß Markus
Und wenn ichs wüsste wie es geht würde ich es Dir nicht sagen
g
Michael Hilscher
Hallo mich interessiert nicht wie es nicht geht.
Sondern wie es geht.
Außerdem ist es doch falsch zu sagen: Wir behalten Azubis, Hauptsache sie haben Ihren Ausbildungsplatz.
Unter dessen aber geht die Firma den Bach runter…
WER HAT DANN WAS DAVON, WENNS DIE FIRMA NICHT MEHR GIBT??
Müsste man doch eher ne Insolvenz vorbeugen statt herbeiführen.
Gruß Markus
Ich glaube nicht das man die so raus bekommt,
es sei denn der Betrieb muss schliessen.
Aber genauerers weiss ich einfach nicht, vielleicht mal
bei der Handwerkskammer nachfragen.
Gruß
Andreas
Hallo Markus,
lt. Berufsbildungsgesetz (§ 22) kann ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
Ein Ausbildungsverhältnis ist also so gut wie unkündbar!
Gruß Danni
Hallo Markus,
leider weiß ich nicht warum die E-Mail an mich geht, aber ich kann mich noch an eine Situation in der Berufsschule erinnern, da wurde eine Azubine, wegen Ladenschließung gekündigt, allerdings konnte sie Ihre Ausbildung schulisch abschließen.
Tut mir Leid dass ich dir da nicht genau weiterhelfen kann!
Mfg Max
Mh also aus Erfahrung kann ich sagen, dass eine Klage ihnen auf jeden Fall was bringen kann, beispielsweise Schadensersatz (es sei denn ihr seit insolvent) oder sogar eine Wiedereinstellung. Wie gesagt, die Kündigung wäre von Anfang an vermutlich nichtig, da finanzielle Engpässe und Umsatzrückgänge nicht ausreichen als wichtiger Grund. Demnach würde die Kündigung einer Prüfung durch ein Gericht nicht stand halten. Selbstverständlich müssten die Azubis dafür klagen, aber wenn sie es tun sieht es für euch schlechter aus. Muss man selber wissen ob man das Risiko eingehen möchte.
Managementfehler - na gut kann passieren - wenn man die Verantwortung eingeht und (scheinbar gleich mehrere) Azubis einstellt und dann nicht halten kann is das ein grober Managementfehler - ein gangbarer Weg ist ihnen einen neuen Ausbildungsvertrag bei einer anderen Firma zu besorgen und nen Aufhebungsvertrag zu machen - die IHK oder HWK, jenachdem wer zuständig ist, wird diesen Weg auch unterstützen - was mir passt ist das kalte kündigen und eigne Haut retten - wenns nur an den Azubis liegt ist das eh nur ein Aufschub - dmdn
Grüsse
Michael
Hallo Markus,
aus den besagten Gründen kannst du keinen Azubi kündigen!!!
Müssen Einsparungen immer nur durch Kündigungen erfolgen?? Ziemlich einfallslos.
mfg
Horst
Hallo Markus,
da kann ich Dir nicht wirklich helfen und hoffe Du bekommst von jemandem eine fachmännische Antwort.
Aber vom Gefühl her würde ich sagen nein,
da es sehr schwer ist Azubis zu kündigen und viele Dinge beachtet werden müssen und aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist ein weitläufiger Begriff.
Grüße Tanja
Hallo Markus,
ich hoffe ich bin noch nicht zu spät, aber um nur das
ganze nur kurz zu beantworten:
Laut Arbeitsrecht genießen Azubis besondern Schutz,
d.h. du brauchst wirklich gute Gründe. Diese könnten
sein:
Und dann natürlich nicht die Abmahnung vergessen.
Die Probezeit ist auch bereits abgelaufen, oder?
Grüße
Hallo Experten!
Kann ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen Azubis
kündigen???
Hintergrund: Wir müssen Ausgaben senken, sprich
Personal
abbauen.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Markus
Hallo Markus,
ich hoffe ich bin noch nicht zu spät, aber um das
ganze nur kurz zu beantworten:
Laut Arbeitsrecht genießen Azubis besondern Schutz,
d.h. du brauchst wirklich gute Gründe. Diese könnten
sein:
Und dann natürlich nicht die Abmahnung vergessen.
Die Probezeit ist auch bereits abgelaufen, oder?
Grüße