Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte es bei einen solchen Vorgehen um Betrug handeln. Es besteht die rein Hypothetische und völlig abwegige Möglichkeit das dieser Vorschlag eine Anstiftung zur Straftat darstellen könnte…
Da es um ein kostenloses Angebot geht, entfällt eine Voraussetzung für den Tatbestand „Betrug“:
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,…“
Eigentlich kostet es nichts, aber man mag meine Debit-Karte nicht. Also gebe ich eine Fake-Kreditkartennummer an. Es kostet mich dann immer noch nichts.
Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit man dadurch Microsoft einen Schaden zufügt, wenn diese vergeblich diese 1€-Buchung versuchen.
Meiner Auffassung nach dürfte der Betrug darin bestehen das man falsche bzw. Fake Daten angibt.
Und es könnte im schlimmsten Fall damit enden das Microsoft mir irgendetwas sperrt. Mal Abgesehen von weiteren rechtlichen Schritten die sie einleiten könnten.
Die ist nicht relevant, wenn es um Tatbestände geht, welche im StGB definiert sind.
Dass es sich „nicht richtig“ anfühlt, falsche Daten anzugeben, sehe ich ebenso.
Es stellt jedoch ohne die Absicht der Vermögensvorteilsverschaffung keinen Betrug dar.
Und wollte diesen hier veröffentlichen für alle die auf ein ähnliches Problem in Ihrem lokalen n8n Workflow stossen:
Einen „Local File Trigger node“ nutzen und diesen auf den lokalen OneDrive Ordner schreiben lassen. Diese Daten dann mit OneDrive synchronisieren lassen. Und sie liegen in der Cloud.
Ist zwar etwas umständlicher aber als Workaround nutzbar.
Mir stößt da zunächst sauer auf, dass ein riesiger Konzern Zahlungsinformationen haben will, obwohl es um ein kostenloses Angebot geht - und sich dann auch noch anscheinend nicht mit einer Debitkarte zufrieden gibt, sondern eine Kreditkarte belasten können möchte.
Microsoft ist ja jetzt nicht so berühmt für seinen Datenschutz, so dass ich niemals auf die Idee käme, denen irgendwelche Realdaten von mir oder jemand anderem zu geben.