Hallo, folgendes Problem:
Der Halter und der Versicherungsnehmer sind unterschiedliche Personen. Nur der Versicherungsnehmer ist im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Die Versicherung verweigert den B-Tarif, da der Halter nicht im ÖD steht. Ist das so richtig oder ist der Versicherungsnehmer ausschlaggebend für die Bewilligung des B-Tarifs? Danke im Voraus.
Hallo,
Vertragspartner ist immer der Versicherungsnehmer.
Wenn er im öD beschäftigt ist, kann er auch dort Eingruppiert werden.
Dass es zu einer Ablehnung kommt, kann ggf. von der Gesellschaft abhängen, doch dies steht dann in den Vers.-Bedingungen! Ist mMn auch nicht üblich dies zu unterscheiden!
Oder der Nachweis der Beschäftigung im öD liegt nicht vor?
VG René
da der Halter nicht im ÖD steht. Ist das so richtig oder ist
der Versicherungsnehmer ausschlaggebend für die Bewilligung
des B-Tarifs? Danke im Voraus.
Wenn dem nicht so wäre, könnte jeder Angehörige des öD, alle Fahrzeuge seiner Nachbarn in der Straße in der er wohnt zum B-Tarif versichern und dann hätte sich der B-Tarif ad absurdum geführt.
Hallo,
Dass es zu einer Ablehnung kommt, kann ggf. von der
Gesellschaft abhängen, doch dies steht dann in den
Vers.-Bedingungen! Ist mMn auch nicht üblich dies zu
unterscheiden!
tarifliche bestimmungen befinden sich nicht in den akb sondern in den tarifbestimmungen (tb). diese müssen dem vn nicht ausgehändigt werden. hier hat jede gesellschaft freie hand, zu verfahren wie es ihr beliebt. und unüblich ist die verfahrensweise bei weitem nicht.
snake
Hallo,
tarifliche bestimmungen befinden sich nicht in den akb sondern
in den tarifbestimmungen (tb).
korrekt definiert!
diese müssen dem vn nicht ausgehändigt werden. hier hat jede gesellschaft freie hand, zu verfahren wie es ihr beliebt.
Is aber seit 01.08.2008 etwas anders
Informationen zur angebotenen Leistung:Nummer 6 a bestimmt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die für das Versicherungsverhältnis
geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der
Tarifbestimmungen zur Verfügung zu stellen hat.
und unüblich ist die verfahrensweise bei weitem nicht.
mMn schon, den Vertragspartner ist der VN
Hierzu wäre es nett von Dir, ggf. mal nen Auszug aus den TB´s zu posten, denn diese Unterscheidung ist mir noch nicht unter gekommen!
VG René
hallo
Informationen zur angebotenen Leistung:Nummer 6
a bestimmt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die
für das Versicherungsverhältnis
geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich
der
Tarifbestimmungen zur Verfügung zu stellen hat.
ok, habs nachgelesen. hast recht. es hält sich nur kaum jemand dran.
was hat der versicherer denn im schlimmsten fall zu verlieren? der vn hat ein ewiges widerrufsrecht. das hat er auch so, da 95% aller versicherer eh nicht nachweisen können, dass ALLE verbraucherinfos vor antragstellung ausgehändigt wurden. also kommts auf 40 seiten die weniger gedruckt werden müssen und eh nicht gelesen werden nicht mehr an.
mMn schon, den Vertragspartner ist der VN
Hierzu wäre es nett von Dir, ggf. mal nen Auszug aus den TB´s
zu posten, denn diese Unterscheidung ist mir noch nicht unter
gekommen!
kann ich nicht mehr, da ich darauf leider keinen zugang mehr habe. ich arbeite nicht mehr bei einem solchen versicherer…
mfg
snake
Bin genau Deiner Meinung!
Hallo SnakeShit,
was hat der Verbraucher denn im schlimmsten Fall zu verlieren? der Verbraucher hat ein ewiges widerrufsrecht. das hat er auch so, da 95% aller Anbieter eh nicht nachweisen können, dass ALLE verbraucherinfos vor antragstellung ausgehändigt wurden. also kommts auf 40 seiten die weniger gedruckt werden müssen und eh nicht gelesen werden nicht mehr an.
Leider hat nur der Versicherungsheini dieses Problem.
Der Bäcker, Fleischer und sonst wer Einzelhändler kann Dank der VERBRAUCHERSCHÜTZER weiterhin seine Kunde BESCHEISSEN!
Sorry, aber wenn jeder beim Einkauf im Lebensmittelhandel genauso handel müsste/kann/soll, würde einige seeeeehhhhhrrrrr munter werden, was VERBRAUCHERSCHÜTZER eigentlich schützen!!!
NUR IHR EIGENES EMPFINDEN! DER VERBRAUCHER WIRD NUR VORGESCHOBEN!
VG René
Danke mal für die Antworten! Soll die Versicherung mal die TB zuschicken und nachweisen was da drin steht.
Danke mal für die Antworten! Soll die Versicherung mal die TB
zuschicken und nachweisen was da drin steht.
Vorsicht: Nicht die Versicherung muß etwas nachweisen, der Versicherte muß nachweisen, dass ihm der öD Tarif zusteht. Ich würde mich aktiv um eine Klärung kümmern, sonst kann es im Schadensfall ein böses Erwachen geben.