Hallo,
das Widerrufs- und Rückgabegesetz gilt ja nur für B to C (nicht für B to B).
Was ist aber, wenn ein z.B. im HR eingetragener Kaufmann, ergo ein Gewerbetreibender (B=business), sich privat z.B. bei einem onlineshop ein Gerät bestellt? (Mit ‚privat‘ meine ich, daß er bei der Bestellung nicht mit seinem Firmennamen bestellt, sondern nur mit Namen und Privatadresse).
Hat er dann den Status Privatbesteller oder ist er immer und bei jeder Bestellung Gewerbetreibender? Kann er das Ding also wie jeder C (=Customer) zurückschicken im Rahmen des Gesetzes? Von der Art des Gegenstands kann es ja nicht abhängen, wer wollte da die Grenze ziehen.
Habe schon viel über die Thematik gelesen, aber diese Frage noch nirgends beantwortet bekommen. Weiß jemand was Genaueres? Bin sehr gespannt!!
Danke und Gruß
Marlene
Hallo Marlene!
Was ist aber, wenn ein z.B. :im HR eingetragener Kaufmann, :ergo ein Gewerbetreibender (B=business), sich privat z.B. :bei einem onlineshop ein :Gerät bestellt?
Dann handelt der Käufer als privater Endverbraucher.
Hat er dann den Status
rivatbesteller…?
Ja!
Gruß
Wolfgang
Hallo Marlene,
die Antwort auf deine Frage ergibt sich eigentlich ganz einfach aus §§ 13, 14 BGB:
Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Geschäftes IN AUSÜBUNG seiner gewerblichen…beruflichen Tätigkeit handelt, Verbraucher ist, wer ein Geschäft abschließt, das nicht seiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Also: natürlich ist auch ein Kaufmann ein C, wenn er für sich privat etwas kauft und nicht für sein Gewerbe. Somit gilt auch für ihn in diesem Fall natürlich dasWiderrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen.
Frage ausreichend beantwortet?
H.!
das Widerrufs- und Rückgabegesetz gilt ja nur für B to C
(nicht für B to B).
Tja, wenn Du wüßtest, dass „B“ und „C“ in weiten Teilen Deutschlands altmodischerweise als „Unternehmer“ und „Verbraucher“ bezeichnet werden, hättest Du Deine Frage vielleicht mit google beantworten können, denn alles, was Du wissen willst, kannst Du Dir aus http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__13.html und http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__14.html leicht erschließen!
Nothing for ungood!
Guten Abend!
Tja, wenn Du wüßtest, dass :„B“ und „C“ in weiten Teilen
Deutschlands :altmodischerweise als :„Unternehmer“ und
„Verbraucher“ bezeichnet :werden…
So gehts ja nun auch wieder nicht! Wenn sogar schon Gesetzestexte verständlich verfaßt werden, muß es wenigstens erlaubt sein, Sachverhalte mit Abkürzungen von Anglizismen zu vernebeln.
Greetings 
Wolfgang
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Danke!
Hallo zusammen,
herzlichen Dank für eure Antworten und die Gesetzesquelle! Ist ja ganz einfach…
Viele Grüße
Marlene