b1 test pflicht für den aufenthalt als nicht eu-bürger? droht ausweisung?

hallo
folgende situtation. ein nicht eu-bürger (us amerikaner) lebt und arbeitet (bei englischsprachigen firmen) seit 14 jahren in deutschland. er war mit einem deutschen staatsbürger verheiratet, wurde vor 3 jahren geschieden. aus der ehe ging 1 gemeinsames kind hervor, dessen er sich an jedem 2.wochenende sowie in den ferien annimmt. der aufenthaltstitel lief im oktober 2013 aus, jetzt hat er eine fiktionsbescheinigung. er muss den b1 sprachtest machen (seine kenntnisse sind hmm… mangelhaft). dazu hat er über die afz einen antrag auf kostenbefreiung gestellt, da er nur ca. 920 e mtl. netto verdient. antrag wurde abgelehnt, mit der begründung, daß er einen aufenthaltstitel braucht, jedoch nur eine fiktionsbescheinigung hat. der antrag auf aufenthalt wurde im oktober neu gestellt, jedoch ist noch keine entscheidung da. kann er aufgrund des fehlenden b1 testes ausgewiesen werden? kann eine heirat zeitaufschub beim b1 test geben? dieses wissen zu dem test läßt sich nach meinem erachten ja nicht in 3 monaten erlernen. es besteht die angst, daß er jetzt einen kredit aufnimmt, um den lehrgang zu zahlen und dann alles für die katz war, weil er vorher schon ausgewiesen wurde. und sollte es wirklich soweit kommen… wie läuft so eine abschiebung ab? 
freue mich auf ihre antworten und jegliche hilfestellung
lg, merlin

hallo
folgende situtation. ein nicht eu-bürger (us amerikaner) lebt
und arbeitet (bei englischsprachigen firmen) seit 14 jahren in
deutschland.

dieses
wissen zu dem test läßt sich nach meinem erachten ja nicht in
3 monaten erlernen.

Ich frage mich jetzt nur: wieso konnte der US-Amerikaner in den letzten 14 Jahren kein Deutsch lernen und auch für den Test wären 14 Jahre Vorbereitung genug Zeit gewesen.

b1 test pflicht für den aufenthalt als nicht eu-bürger?
Hoi.

Und ich frage mich jetzt, welchen Nährwert dein Kommentar hat? Heißt es hier nicht wer-weiss-was oder passen wir uns jetzt an und machen Frager bashing?

Da denke ich doch einfach mal an Dieter Nuhr…„wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!“

Zur Ursprungsfrage: Ich kann nur sehr allgemeine Tipps geben. Aber diese Fragen zum Aufenthalt/Abschiebung sind sehr speziell, da sollte man sich fachlichen Rat suchen. Es gibt in verschiedenen Städten sogn. Flüchtlingsräte oder andere Selbsthilfeorganisationen:

http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/category/b…

http://www.fluechtlingsinitiative-bremen.de/?q=kontakt

http://www.caritas-frankfurt.de/51019.html

http://www.rechtshilfekomitee.de/ueber-uns/index.html

Ciao Garrett

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Vorab, die Frage kann ihnen jede zuständige Bëhörde geben. und zwar genauer als hier.

Es ist eine Ermessensgrundlage. Je nach Bundesland, Beamter und Fall werden daher unterschiedliche Massregeln getroffen.
Eine weniger weltfremde Attitude scheint es im Rheinland zu geben. Die Anrechnung von Fristen , oder Zeitaufschüben ist jedoch festgelegt. Zeigt der Einwanderer ein tatsächliches Interesse sich in Dtschl. zu integrieren anhand von abendschulen, etc. wird der Beamte allein wegen der Familienlage eine Sonderegelung finden können nicht aber müssen. Abschiebung eines Elternteils ist gesetzlich möglich familienpolitisch jedoch ziemlich heikel v.a. wenn die 4.te Staatsgewalt (die Presse) Wind davon bekommt.
Sein Engagement sich einzugliedern ist anhand seines 14 Jährigen Aufenthaltes ohne fundierte Sprachkenntnisse äusserst fragwürdig. Es liegt also an ihm dies zu begründen (Arbeitsumfeld, Arbeitszeiten, Eingliederungsversuche etc.).  Staatsrecht bricht womöglich Sozial- und Arbeitsrecht. D.H. Sobald die Abschiebung offiziell ist macht sie nicht halt vor etwaigen privaten Interessen.

Die Abschiebungsart ist unterschiedlich. Es dürfte jedoch vor der Abschiebung ein Behördenbescheid zugesandt werden. Datum der Abreise erfassen dann die Zollbehörden automatisch. Bei Überschreitung ohne Grund holt man sich Ärger, langfristig und europaweit.