… Zwischenverkäufer an Unternehmer B defekte Elektroartikle verkaufen. Diese kauft er bei ebay oder kleinanzeigen von Privatpersonen ab.
Da Unternehmer B bessere Konditionen beim Versand hat, wurde vereinbart, dass dieser an die Kunden von A ein bereits bezahltes Label für den Versand mailt. Kunde von A muss dieses nur ausdrucken und auf Paket kleben und ab zur nächsten Versandstation.
Unternehmer A mailt danach an Unternehmer B die Rechnung und dieser begleicht bei Anlieferung. Was aber wenn der Verkäufer die Maschine nicht abschickt?
Kann Unternehmer A sich für diesen Fall irgendwie absichern in Bezug auf Schadenersatzforderungen?
Kann Unternehmer B per Email bestätigen, dass er auf weitere Forderungen verzichtet, wenn Ihm der Kaufpreis gutgeschrieben wird?
Und das war es dann?
Herzliche Grüsse und ich bin sehr an euren Antworten interessiert.
Amelie
Hallo,
nach meiner Meinung eine rechtliche Problematik, zu der wenn überhaupt hier ein Anwalt Stellung nehmen sollte. Viel Erfolg
Harald Weber
Hallo,
mir alles zu dubios,
deshalb keine Antwort.
Antwort auch nicht freigegeben
mfg
pb
Leider kann ich Ihnen nur Expertenwissen über B2B-Marketing in Bezug auf strategisches und operatives Marketing vermitteln und keine Rechstfragen zum Kaufrecht aurreichend klären.
Generell, würde ich aus meinen Erfahrungen mit Verträgen sagen: Alle Eventualitäten im Vorraus in Betracht ziehen und rechtlich bindend in dem Vertrag schriftlich festlegen. Alles andere ist eine Frage für Anwälte, wenn der Vertrag nicht ausreichend alle Gegebenheiten klärt. Daher als einziger Rat meinerseits, lege alle Pflichten und Schadenersatzmöglichkeiten im Vertrag fest, damit Anwälte vermieden werden können.
Mit freundlichem Gruß
Hallo,
sorry, bin kein Rechtsanwalt
und das scheint mir eher ein juristisches Problem.
Sorry,
Heiko
Hallo,
keine Ahnung, das ist im Moment zu hoch für mich. Müsste ich mir aufmalen.
Gruß,
twilight666
Amelie,
hier bin ich leider raus, weil ich Dir in diesem Fall nicht helfen kann…
VG Carola