Hallo,
ich habe in einem Gespräch folgende, evtl. nicht ganz korrekte Situation mitbekommen. Also kristalliesiere ich mal heraus, was mich interessiert.
Frau F ist arbeitslos und bekommt ein Angebot (oh, wunder), sie möge sich bei einem Callcenter bewerben.
Das Produkt war wohl auch nicht so ganz „problemlos“.
F, ich verkaufe nichts am Telefon, ich möchte dem Kunden in´s Gesicht sehen und niemanden überreden.
Welche Folgen hat so eine Ablehnung?
Wäre F verpflichtet sich bei einschlägigen 190er Nummern zu bewerben, wohl kaum?
Wenn ich denn alles richtig interpretiert habe, wäre meine Frage, macht sie die BA nicht selbst strafbar, wenn sie versucht AL in Jobs zu drängen, die zumindest zweifelhaft sind.
Ebenso ist das Drängen auf die 58-er Regelung ja, m.M.n schon strafbar, da den Betroffenen die Auswirkungen nicht dargelegt werden.
Z.B. Probleme noch Kuren zu bekommen, weil man ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Mein Eindruck ist, die Vermittler versuchen verzweifelt ihren Job zu retten, mit dubiosen Angeboten, um ihre Präsenz und Wichtigkeit zu dokumentieren.
Vielleicht kann ja jemand meine „Verschwörungstheorie“ entkräften, ob´s mich überzeugt?
Gruß Volker