BA-Arbeitsangebot, Job-Center

Hallo,

ich habe in einem Gespräch folgende, evtl. nicht ganz korrekte Situation mitbekommen. Also kristalliesiere ich mal heraus, was mich interessiert.

Frau F ist arbeitslos und bekommt ein Angebot (oh, wunder), sie möge sich bei einem Callcenter bewerben.

Das Produkt war wohl auch nicht so ganz „problemlos“.

F, ich verkaufe nichts am Telefon, ich möchte dem Kunden in´s Gesicht sehen und niemanden überreden.

Welche Folgen hat so eine Ablehnung?

Wäre F verpflichtet sich bei einschlägigen 190er Nummern zu bewerben, wohl kaum?

Wenn ich denn alles richtig interpretiert habe, wäre meine Frage, macht sie die BA nicht selbst strafbar, wenn sie versucht AL in Jobs zu drängen, die zumindest zweifelhaft sind.

Ebenso ist das Drängen auf die 58-er Regelung ja, m.M.n schon strafbar, da den Betroffenen die Auswirkungen nicht dargelegt werden.

Z.B. Probleme noch Kuren zu bekommen, weil man ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Mein Eindruck ist, die Vermittler versuchen verzweifelt ihren Job zu retten, mit dubiosen Angeboten, um ihre Präsenz und Wichtigkeit zu dokumentieren.

Vielleicht kann ja jemand meine „Verschwörungstheorie“ entkräften, ob´s mich überzeugt?

Gruß Volker

Hallo,

Das Produkt war wohl auch nicht so ganz „problemlos“.

Was soll sich ein Ausßenstehender denn bitte unter „nicht ganz problemlos“ vorstellen? Beispiel?

F, ich verkaufe nichts am Telefon, ich möchte dem Kunden in´s
Gesicht sehen und niemanden überreden.

Welche Folgen hat so eine Ablehnung?

Kommt drauf an
a) welche Leistung F bekommt (alg I oder alg II)
b) inwiefern es F z.B. seelisch nachweisbar belastet sowas zu tun
c) ob z.B. gegen Gesetze oder/und Tarifbestimmungen verstoßen werden
usw.

Zumutbarkeitsregelungen:

  • SGB II § 10 für alg II-Empfänger
  • SGB III § 121 für alg I-Empfänger

Wäre F verpflichtet sich bei einschlägigen 190er Nummern zu
bewerben, wohl kaum?

Eher nicht.

Wenn ich denn alles richtig interpretiert habe, wäre meine
Frage, macht sie die BA nicht selbst strafbar, wenn sie
versucht AL in Jobs zu drängen, die zumindest zweifelhaft
sind.

Hier auch wieder die Frage: Was soll man unter „zweifelhaft“ verstehen?

Vielleicht kann ja jemand meine „Verschwörungstheorie“
entkräften, ob´s mich überzeugt?

Nö, ich mach nicht mal den Versuch dazu. Das soll - wenn er/sie Lust hat - jemand vom Fach machen … der da mitten drin sitzt.

MfG

Hi,

erstmal „Danke für Deine Antwort“.

Was soll sich ein Ausßenstehender denn bitte unter „nicht ganz
problemlos“ vorstellen? Beispiel?

Es ging offensichtlich um Verkaufs-Call-Center, die also nach gekauften Adressen anrufen und (mich jedenfalls) nerven. Da denke ich, dass meine Beschreibung nicht ganz falsch ist.

Welche Folgen hat so eine Ablehnung?

Kommt drauf an
a) welche Leistung F bekommt (alg I oder alg II)

unbekannt

b) inwiefern es F z.B. seelisch nachweisbar belastet sowas zu
tun

unbekannt

c) ob z.B. gegen Gesetze oder/und Tarifbestimmungen verstoßen
werden

Wenn ich denn alles richtig interpretiert habe, wäre meine
Frage, macht sie die BA nicht selbst strafbar, wenn sie
versucht AL in Jobs zu drängen, die zumindest zweifelhaft
sind.

Hier auch wieder die Frage: Was soll man unter „zweifelhaft“
verstehen?

Wenn ein Call-Center einfach Leute anruft und versucht Produkte zu verkaufen. Es bestehen keine geschäftlichen Kontakte, also sind diese Anrufe m.W. rechtswidrig.

Da ich auch gelegentlich unangeforderte Anrufe bekomme interessiert es mich schon, wie die Situation ist.

Tja, da ich nicht alles mitbekommen habe, kann ich mein Szenario nicht besser darstellen.

Gruß Volker

Hallo,

was denn nun? Ist die Geschichte unseriös und die Frau hat deswegen abgelehnt oder weil sie „nichts am Telefon verkauft, dem Kunden in´s
Gesicht sehen und niemanden überreden möchte“?

Eine Ablehnung mit der Begründung „ich verkaufe nichts am Telefon, ich möchte dem Kunden in´s Gesicht sehen und niemanden überreden“ dürfte kaum ausreichend sein um einen Job abzulehnen, denn diese oder eine beliebig geringfügig geänderte/angepasste Argumentation könnte man bei fast jedem Job anbringen.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Wenn ein Call-Center einfach Leute anruft und versucht
Produkte zu verkaufen. Es bestehen keine geschäftlichen
Kontakte, also sind diese Anrufe m.W. rechtswidrig.

Da ich auch gelegentlich unangeforderte Anrufe bekomme
interessiert es mich schon, wie die Situation ist.

Diese Argumentation wird vermutlich eher nicht dazu geneigt sein, die Bewerbung und/oder Arbeitsaufnahme einfach zu verweigern. Der Arbeitsvermittler könnte mit einer Sperrfrist reagieren. Wie der AG an die Nummern kommt und ob die Anrufe (durch irgendein Kreuzchen auf irgendeinem Gewinnspiel oder wie auch immer) durch den Angerufenen legitimiert sind, läßt sich vom Bewerber ja gar nicht im Vorfeld beurteilen.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

erstmal Danke an Alle, die sich bemühen.

Also sollte man sich zur Sicherheit im Arbeitsvertrag bestätigen lassen, dass ausschließlich legal erworbene Adressen Verwendung finden.

Ich nähmlich durchaus das Problem, dass nicht zulässige Adressen verwendet werden. Ich bekomme auch (nicht häufig) Anrufe von Firmen, mit denen ich nie etwas zu hatte, ich lege dann sofort auf.

Der AG wird doch im Falle einer Anzeige den AN opfern und sagen „Wo der/die die Nummer her hat weiß ich nicht, ich benutze nur legale Nummern“

Also ich kann schon die Bedenken eines solchen Jobs verstehen.

Noch einen schönen Sonntag, naja das Wetter könnte freundlicher sein.

Gruß Volker