-
Ist jede Vermittlung einer berufsfremden Arbeit durch die BA zumutbar?
-
Warum vermittelt die BA in Tätigkeitsbereichen die nichts mit der beruflichen Vorbildung zu tun haben?
-
Kann eine von der BA vermittelte Stelle, nachdem der Arbeitgeber zu gesagt hat, abgelehnt werden? Unter welchen Begründungen?
-
Welche Sanktionen sind dann zu erwarten wenn der Arbeitslose keine finaziellen Leistunegen durch die BA erhält?
- Ist jede Vermittlung einer berufsfremden Arbeit durch die
BA zumutbar?
Nein.
- Warum vermittelt die BA in Tätigkeitsbereichen die nichts
mit der beruflichen Vorbildung zu tun haben?
Das könnte mit der Vorbildung der Bearbeiter zu tun haben. Jedenfalls kann einem dieser Gedanke kommen, wenn Physiotherapeuten ein Vermittlungsvorschlag als Ergotherapeut gemacht wird.
- Kann eine von der BA vermittelte Stelle, nachdem der
Arbeitgeber zu gesagt hat, abgelehnt werden?
Ja.
Unter welchen Begründungen?
Keine Lust. Keine Zeit. Macht kein Spass. Zu zeitig aufstehen. Jeden Tag das selbe. Zu wenig Geld. Zu weit weg. Kapitalistisches Ausbeuterschwein. …
- Welche Sanktionen sind dann zu erwarten wenn der
Arbeitslose keine finaziellen Leistunegen durch die BA erhält?
Man fliegt aus der Statistik, bekommt seine Bewerbungskosten nicht mehr ersetzt und irgendwie zählt die Zeit bei der Rentenversicherung nicht. Auweia.
Hallo (= freundliche Anrede)
Die Antworten finden sich hier:
Zumutbarkeit:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
Sanktionen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html
Gruß,
LeoLo
Hallo,(ist lediglich ein hier üblicher Gruß)
- Ist jede Vermittlung einer berufsfremden Arbeit durch die
BA zumutbar?
Nein
- Warum vermittelt die BA in Tätigkeitsbereichen die nichts
mit der beruflichen Vorbildung zu tun haben?
Weil es das Gesetz, SGB III, so vorschreibt
- Kann eine von der BA vermittelte Stelle, nachdem der
Arbeitgeber zu gesagt hat, abgelehnt werden?
Ja
Unter welchen
Begründungen?
z.B. wenn die die vorgeschlagene Arbeit die Gesundheit gefährdet.
- Welche Sanktionen sind dann zu erwarten wenn der
Arbeitslose keine finaziellen Leistunegen durch die BA erhält?
Keine
Gruß (auch eine hier übliche Höflichkeitsform)
Otto
Hallo,
- Ist jede Vermittlung einer berufsfremden Arbeit durch die
BA zumutbar?
Kommt auf die Umstände an. Das kann man weder eindeutig mit ‚‚ja‘‘ noch eindeutig mit ‚‚nein‘‘ beantworten.
- Warum vermittelt die BA in Tätigkeitsbereichen die nichts
mit der beruflichen Vorbildung zu tun haben?
Na weil es hauptsächlich darum geht, den Arbeitslosen in eine versicherungspflichtige Tätigkeit zu vermitteln, damit er - optimalerweise - aus dem Leistungsbezug ganz raus kommt.
- Kann eine von der BA vermittelte Stelle, nachdem der
Arbeitgeber zu gesagt hat, abgelehnt werden?
Durchaus möglich.
Unter welchen Begründungen?
Kommt drauf an, ob man Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB III erhält.
Die Zumutbarkeitsregelungen stehen hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37295.htm für (’'Hartz-IV-Empfänger) und hier http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82924.htm (für ALG-I-Empfänger) … und aus denen ergibt sich dann im Umkehrschluss auch, was nicht zumutbar ist = unter welchen Bedingungen man ein Stellenangebot ablehnen kann.
- Welche Sanktionen sind dann zu erwarten wenn der
Arbeitslose keine finaziellen Leistunegen durch die BA erhält?
Wenn der Arbeitslose zumindest - wegen anrechenbarer Rentenzeiten - ‚‚arbeitslos ohne Leistungsbezug‘‘ gemeldet ist, dann kann es passieren, dass man diesen Status verliert, aber wegen einer Ablehnung eher unwahrscheinlich.
MfG
Kleiner Tipp: Wenn du hier vorhast noch weitere Fragen zu stellen, dann verwende einfach so kleine Wörtchen wie ‚‚Hallo‘‘ anfangs und ‚‚MfG‘‘ am Schluss. Da fühlt man sich als Mensch am anderen Ende eher angesprochen, als bei grußlos reingeklatschten Fragen. Und es ist wirklich kein so großer Aufwand.