BA-Studium BaFög , ALG2 oder Wohngeld?

Hallo
ich werde ab dem 1.1 eine BA-AUsbildung als
Fitnessökonom beginnen.
Meine Praxisphasen werde ich in einem Fitnessstudio verbringen von dem ich eine monatliche Ausbildungsvergütung von 500€ brutto(2.jahr 550€ 3.jahr 600€) erhalte.
Meine Präsenzphasen werde ich an der deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement verbringen.
Für diese Ausbildung muss ich daheim ausziehen, da der Ausbildungsort über 100km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt liegt.
Bei meinem Studium handelt es sich um ein Fernstudium mit lediglich 63 Präsenztagen innerhalb der 3Jahre.
Die wöchentliche Abreitszeit im Studio beträgt 40std.
Nun wollte ich nachfragen, welche Förderung ich beantragen muss, da ich mit meinem Einkommen definitiv keine Wohnung unterhalten kann.
Lg

Hallo,

zur BAföG-Fördeungsfähigkeit:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Eine anonyme unkomplizierte Berechnung findest du hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Auch sehr empfehlenswert sind die weiterführenden Links in der rechten Leiste.

Ansonsten bleibt Dir der Gang zur ARGE, bei der Du die Ergänzung Deines Einkommens auf die Grundsicherungshöhe beantragen kannst bzw. Wohngeld (1 Person: 365,-€ + angemessene Wohnung + Krankenversicherung—> abzüglich Dein Einkommen

hallo,

also leider schreibst du nicht wie alt du bist ,daher gehe ich mal davon das du unter 25 bist und das deine erste ausbildung ist…

wenn das der fall ist kannst du kindergeld beantragen ,das wird gezahlt bis die ausbildung beendet ist…

dann kannst du BaB (berufssausbildungsbeihilfe) beantragen …das ist sowas ähnliches wie bäfög …(zu beantragen bei der abrbeitsargentur )…

und dann kannst du noch wohngeld beantragen …dafür musst du aber einen mietvertrag vorweisen indem du der hauptmieter bist …und den antrag müsstest du in der stadt stellen in der du die ausbildung machst !

gruss nancy

Bab ist etwas anderes als „bafög“ bitte nicht verwechseln …den bafög ist eine leistung die du nicht beziehen kannst

bafög 1 - schülerbafög für junge erwachsene die eine berufsschule besuchen
bafög 2 - studentenbafög auf dahrlehnsbasis --das muss zurückgezahlt werden

bab - ist eine leistung vom arbeitsamt die lehrlinge wärend ihrer ausbildung erhalten können …die eine geringe ausbildungsvergütung erhalten -sprich lohn bekommen und den bekommst

Sorry, kann Dir nicht wirklich weiterhelfen. Wenn BA = Berufsakademie ist, müsste man dir dort aber sagen können, ob die Ausbildung auch im Fernstudium dort generell bafögfähig ist, mit ALG kenne ich mich nicht aus.

LG
figuralis

Hallo

Nun wollte ich nachfragen, welche Förderung ich beantragen muss, da ich mit meinem Einkommen definitiv keine Wohnung unterhalten kann.

Ich würde sagen, dass man da BAB oder BAFöG beantragen muss. Wenn es die erste Ausbildung ist, hat man auf jeden Fall „dem Grunde nach“ Anspruch auf eins von beiden.

Auf was von beiden, weiß ich nicht, da es sich ja anscheinend um so eine Art duales Studium zu handeln scheint. Ich würde denken, dass das so eine Art Lehre ist, nur dass man eben nicht zur Berufs- sondern zur Hochschule geht, insofern würde ich eher auf BAB tippen.

Wer „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAB oder BAFöG hat, der kriegt kein Wohngeld und kein Alg II. Dem Grunde nach bedeutet, dass das auch für denjenigen gilt, der z. B. nur deswegen kein BAFöG kriegt, weil seine Eltern zu viel verdienen.

Ich finde aber irgendwie, dass BAFöG auch nicht ganz reicht, um eine Wohnung zu unterhalten …

Viele Grüße

Hallo Kim,

leider hast du nicht gesagt, ob die Präsenszeit am Stück oder in mehreren Phasen verläuft.
Wenn es mehrere Phasen sind, dann wird es mit den Anträgen schwierig, weil - wie willst du Bafög fur 2 Wochen beantragen. Aber auch bei einer einzigen Phase ist es doch recht kurz. Wird die Hochschule überhaupt BAfög gefördert ?
Der Wohngeldantrag ist so umfangreich , dass es sich kaum lohnen wird, für max. 63 Tage den Antrag zu stellen. Außerdem übernimmt das Wohngeld nicht den Mietanteil sondern nur einen Bruchteil davon. Dazu kommt, dass du um Wohngeld zu bekommen, deinen Lebensunterhalt ( 360 € plus Miete ) selbst erwirtschaften und auch nachweisen musst - und das kannst du nicht.
ALG II bekommst du als STudent grundsätzlich nicht.
Du musst also von den 500 € die du während der Praxisphase bekommst und ja wirklich nicht so wenig sind, da du ja bei deinen Eltern wohnst, einen Teil zur Seite legen, um die Präsenzphase zu finanzieren.

mfg
Stefaniel

Hallo,
die Präsenzphase zieht sich über die
3 jahre ausbildung und wird sich
so aufteilen, dass ich jeden monat 2-3 tage
dort sein werde.
Finde 500€ schon nicht gerade viel um eine eigene WOhnung zu unterhalten, da ich auch während der Praxisphase nicht bei meinen Eltern wohnen werde.
MfG

Hallo,
BAB werde ich wohl nicht bekommen, da dies nicht gezahlt wird, wenn neben der Ausbildung noch ein Studium absolviert wird.
Wegen BaFög wurde mir nun gestern am Telefon von der zuständigen Behörde auch eine Absage erteilt, da mein Studium ja nicht Hauptbestandteil der Ausbildung ist, da ich dieses nicht mind 40Wochenstunden betreibe.
Wenn ich berechtigt wäre, würde ich auf Grund des Einkommens meiner Eltern BaFög und BAB bekommen.
Allerdings scheint es wohl so, dass ich für nichts von beidem berechtigt sein soll.
MfG

Hey,
da ich neben der Ausbildung noch ein Studium
mache, bin ich leider nicht BAB förderungsfähig.
Es scheint mal wieder keine Behörde zuständig zusein.
Aber danke trotzdem
MfG

hallo,
ja ich bin 22
BAB förderungsfähig bin ich , dank des gleichzeitigen Studiums, leider nicht.
Aber auch die BaFögstelle sagte mir, dass ich, da das Studium nicht Haupt- sondern nur Nebentätigkeit ist, ich sei bei ihnen nicht förderungsfähig.
Da wird mir wohl nurnoch ALG2 bleiben, da ich mit 500€ brutto im Monat ja keine eigene Wohnung unterhalten kann.
MfG

Trotzdem vielen dank.
Ja auf der Seite der BA steht man wäre BaFög förderberechtigt.
Bei der zuständigen Behörde sagte man mir allerdings, dass dies nicht der Fall sei. Da das Studium nur Nebenbeschäftigung sei.
Auch BAB bekomme ich nicht, da dies ja eine duale Ausbildung mit Studium ist.
Aber danke nochmal!
MfG

Hey,
dann bleibt dir nur noch ,wohnung oder nen zimmer mieten und wohngeld beantragen …den alg wirst du auch nicht bekommen da unter 25 bist

Hallo

Allerdings scheint es wohl so, dass ich für nichts von beidem berechtigt sein soll.

Bevor man eine Sozialleistung kriegt, wie z. B. Alg II oder Wohngeld, muss man einen Ablehnungsbescheid der anderen Behörden haben. Man muss erst seine anderen Ansprüche nachgewiesenermaßen ausschöpfen, bevor man da einen Anspruch hat. Man müsste also einen richtigen Antrag stellen, und nicht nur anrufen. Wenn BAB und BAFöG zwei verschiedene Ämter sind, muss man möglicherweise bei beiden einen Antrag stellen.

Wenn das Geld allerdings jetzt schon fehlt, dann sollte man auch jetzt schon einen Antrag auf Alg II stellen, denn rückwirkend kriegt man ja nichts. Es kann sein, dass die von der Arge nachher sagen, dass man Wohngeld beantragen soll, aber dann würde der Antrag auf Wohngeld ab dann gelten, ab wann man den Antrag auf Alg II gestellt hat. Wenn die Arge die ganze Zeit zahlt, dann werden die rückwirkenden Ansprüche verrechnet, d. h. die rückwirkende Zahlung geht dann wahrscheinlich größtenteils oder komplett an die Arge.

Zumindestens müsste man Geld von der Arge bekommen, solange die anderen Ämter noch überlegen müssen, ob man was kriegt oder nicht.

Viele Grüße

PS: Würdest du mir mitteilen, was dabei rausgekommen ist, wenn es soweit ist? Mich würde das interessieren!

Hallo,
habe heute mittag nochmal mit dem zuständigen
bafögamt am ort der hochschule telefoniert,
das letzte mal hatte ich in dem für meinen wohnort zuständigen amt angerufen, die sagten mir dann heute, dass ich auf jeden fall anspruch auf bafög habe und senden mir noch heute den antrag raus.
hilft wohl doch bei mehreren stellen nachzufragen =)
denn auch bei der kv hieß es erst ich müsse mich freilwillig versichern und nach anruf bei der hauptstelle wurde ich dann doch pflichtversichert!
danke nochmal!
lg

Hallo,

super, dann ist der Fall ja erledigt!

hilft wohl doch bei mehreren stellen nachzufragen =)

Ja, man kriegt viel Quatsch erzählt auf den Ämtern …
Aber hier und da findet man dort auch immer wieder Leute, die sich auskennen. :smile:

Viele Grüße

Hallo Kim,

dann würde ich in deinem Heimatort Wohngeld beantragen. BAfög bekommst du in keinem Fall, da die 500 € zu 100 Prozent auf das BAfög angerechnet würden, da es sich um eine Ausbildungsvergütung handelt.

Stefaniel

Hallo Kim,

versuch es mit einer Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt.
mußt aber schon vor dem Antrag einen Mietvertrag in der Tasche haben, besuche zu den Eltern können auch angesetzt werden, am bessten alle mit der Ausbildung zusammenhängende Ausgaben mitangeben um so mehr besser
Bei 460.- Ausbildungsgeld hab ich für meine Tochter 560.- vom Arbeitamt rausbekommen (Ist vieleicht vom Land abhängig/ meine Tochter hat in NRW/OWL ihre Ausbildung als Augenoptikerin gemacht)

Gruß Edo

Man müßte wissen, wie alt Du bist. Mit dieser Angabe beim Arbeitsamt nachfragen.

Gruß, Sabine

Hallo,
ein frohes und gesundes neues Jahr!
Leider kann ich Dir da auch nicht helfen - ich würde auf jeden Fall Wohngeld beantragen.
Viel Glück
Puddelchen