Tach’chen.
Möglicherweise hätte ich ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ gehen sollen, aber ich versuche es zunächst einmal hier:
Person X ist an einer Berufsakademie im Saarland eingeschrieben und hat mittlerweile alle Prüfungsleistungen erbracht. Nun teilt ihm die BA mit, dass auf Grund einer mehrmonatigen Krankheit während seiner Ausbildungszeit, die Ausbildung nicht termingerecht beendet wird, sondern dass die Dauer der Krankheit nochmals an die Länge der Ausbildung hinten dran gehängt wird und somit auch nochmals für mehrere Monate die Gebühren zu bezahlen sind.
Kann sowas möglich sein? Im saarländischen Berufsakademiegesetz konnte ich leider keine Regelung zum Krankheitsfall finden.
Vielen Dank
TTR