Bab

Liebe/-r Experte/-in,

vor kurzem habe ich meinen BAB Antrag abgelehnt bekommen, weil meine Eltern zuviel verdienen, wobei das maßgebliche kalender Jahr 2007 ist (das kann ich absolut nicht nachvolziehen), denn die Situation hat sich längst geändert, meine Mutter ist seit einem Jahr in Frührente und mein Vater arbeitslos. Und in 2007 haben beide gearbeitet.

Ich bin 28 Jahre alt, zur Zeit im ersten Lehrjahr und bekomme 590,- Brutto (Netto ca. 480) und muss 285,- Miete zahlen (Untermietvertrag).

Meine Fragen:

Ist mit 28 noch das Elterneinkommen überhaupt zu berücksichtigen? (Ich lebe in einer anderen Stadt/Bundesland)

Was ist ein Antrag auf Vorausleistung und hilft mir ein solcher weiter?

Bringt ein Widerschpruch mich weiter und wenn ja mit welcher Begründung?

Welche Möglichkeiten gibt es sonst und was sollte ich als nächstes tun?

Ich danke härzlich für die Antwort im Voraus.

MfG
Eugen

Hallo Eugen,
maßgeblich ist das Einkommen deiner Eltern. Es ist auch so festgelegt, dass das Einkommen von vor 2 Jahren miteinbezogen wird. Das ist nun mal leider so, ich finde es auch Schwachsinn, aber es ist so vorgeschrieben. Ein Widerspruch wäre also genauso zwecklos. Probiers mal bei anderen Ämtern, vielleicht sogar Bafög. Sonst Wohngeld oder im Sozialamt mal nachfragen. Das sind alles Gesetze die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind und deshalb kann ich dir auch nicht sagen, wie es bei dir geregelt ist. Fakt sollte aber sein, dass dir mit Miete (egal wie hoch die ist) circa 650€ zu Verfügung stehen müssen. Ich selbst beziehe zur Zeit BAB und meine Miete beträgt 340€ plus Strom GEZ Versicherung blablablba. Habe also Fixkosten von fast 450€. Und du merkst wahrscheinlich selbst, dass es sich mit 200€ nich gut leben lässt. Ich gehe nebenbei ein bisel jobben. Bringt wirklich was. Und das mit der Vorausleistung naja. Bis du das bekommst( dauert auch Wochen) und wieviel das ist und du sogar vielleicht nachher zurückzahlen musst, ist auch alles kompliziert. Ich empfehle dir denWeg zum Wohngeld und Sozialamt.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.
MfG

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Hallo,

die Situation hat sich längst geändert, meine Mutter ist seit
einem Jahr in Frührente und mein Vater arbeitslos. Und in 2007
haben beide gearbeitet.

In diesem Fall mußt Du einen gesonderten Antrag auf Berücksichtigung der aktuellen Einkommensverhältnisse stellen, der im allgemeinen auch akzeptiert wird.

Ist mit 28 noch das Elterneinkommen überhaupt zu
berücksichtigen? (Ich lebe in einer anderen Stadt/Bundesland)

Ja.

Was ist ein Antrag auf Vorausleistung und hilft mir ein
solcher weiter?

Hat in Deinem Fall keinerlei Bedeutung - siehe oben.

Bringt ein Widerschpruch mich weiter und wenn ja mit welcher
Begründung?

Ein Widerspruch bringt nichts, da Du ja offensichtlich nie darauf aufmerksam gemacht hast, daß sich das Einkommen drastisch verringert hat.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst und was sollte ich als
nächstes tun?

Siehe oben.

Gruß!

Vielen herzlichen Dank,

werde sehen was von den obengenannten Sachen Auswirkung hat.

MfG

Eugen

Vielen dank für die antwort, werde wohl bischen rumrennen müssen. Das mit dem nebenbei jobben will mein jetztiger Arbeitgeber nicht (ich habe sogar eine Stelle), ich soll mich auf die Schule und die Ausbildung in meiner Freizeit konzentrieren.

Na ja aber Deutschland ist ja ein durch und durch sozialer Staat, werde wohl nicht vollständig verhungern.

MfG

Eugen

Hallo, leider kann ich Dir bei diesen speziellen Fragen nicht helfen. Sorry

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Kein Problem,

danke trotzdem!

hallo eugen,

ich glaube, da du über 25 bist hast du garkein recht auf bab.

und falls du dich in deiner 2. ausbildung befindest hast du auch kein recht mehr auf bab.

tut mir leid

mfg gizzmoe

Hallo Gizmoe,

kurz zu deiner Information:

Den BAB habe ich mitlerweile bewilligt bekommen. Es gibt eine regelung, wenn sich die situation der Eltern dramatisch geändert hat, darf man einen „Änderungsantrag“ stellen, wie der jetzt genau heißt weiss ich nicht mehr, habe diesen jetzt nicht vorliegen.
Aufjeden fall hat das nichts mit dem Alter zutun, mit der abgeschlossenen Ausbildung schon.

Trift in meinem fall aber nicht zu, es ist meine erste.

Danke troz dem für die Antwort!

MfG

Eugen