Hallo,
ich bin 25 Jahre alt, habe 3 Kinder im Alter zwischen 3 und 4 Jahren, bin verheiratet und habe im September eine Aubildung zum Bürokaufmann begonnen und verdiene - wie solls auch anders sein - zu wenig, um alle Mäuler zu stopfen. Meine Frau verdient geringfügig, da die Kinder keinen Ganztagskigaplatz haben.
Natürlich habe ich auch BAB beantragt, vor einigen Tagen bekam ich die Hiobsbotschaft: Abgelehnt, weil die Mittel anderweitig zur Verfügung stünden. Klartext: Meine Eltern verdienen zuviel.
Der Gesamtbetrag der mir zustünde beträgt € 971,-, abzgl. meines Azubiverdienstes. Macht knapp € 640,-.
Weil ich eine eigene Familie habe, verh. bin und nicht mehr in Ihrem Haushalt lebe, wollen meine Eltern das natürlich nicht unbedingt zahlen. Also bin ich erstmal zum Sozialamt und habe mich dort aufklären lassen, dass ich nicht mehr hilfebedürftig sei, da ich ja Azubi bin, und somit das Arbeitsamt für mich zuständig ist. Die verweisen mich entweder an meine Eltern oder an das Sozialamt.
laut § 11 BSHG, (Personenkreis) besteht für meine Eltern mir gegenüber keine Unterhaltspflicht, da ich 3 Kinder im Alter zwischen 3 und 4 Jahren habe, also stehen die Mittel nicht anderweitig zu Verfügung.
D.h. eigentlich müssten meine Eltern nicht belangt werden können, sondern das Arbeitsamt müsste das zahlen, oder seh ich das falsch?
Ich hatte auch schon eine telefonische Beratung mit einem Anwalt, aber der konnte mir eigentlich nix sagen, was ich nicht auch schon wusste (20 € zum fenste rrausgeworfen…) und für ein gescheites Anwaltsberatungsgespräch hab ich einfach nicht genug Geld. Im Moment warte ich auf die Rechtsberatung im Amtsgericht, aber bis dahin dauerts auch nochmal, und ich weiss jetzt schon, dass der Andrang dort dementsprechend sein wird (wie Freibier…)
Widerspruch habe ich schon eingelegt mit der Begründung mit § 11 BSHG und § 71, Abs 5, SGB III.
Vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, und mir ein wenig die Gesetzgebung verdeutlichen.
in § 71 steht zB, dass „das Einkommen der Eltern ferner nicht anzurechnen ist, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.“
Besteht denn nun ein Unterhaltsanspruch oder nicht? Ich bin zwar erst 25 (bis 27 besteht Unterhaltspflicht), aber das Sozialamt sagte, dass im Falle des Bezugs von Sozialhilfe meine Eltern NICHT belangt werden, weil ich eben eigene Familie und Haushalt habe und zudem noch verheiratet bin.
Bitte um schnelle Antworten!
Gruss Gabor