Mahlzeit,
Es geht mir hier nur rein um die allgemeine um die allgemeine Berechtigung für bab nicht um die Höhe.
Ich habe 2007 eine Ausbildung als Chemikant angefangen und wurde fristlos gekündigt da ich Mist gebaut habe.
Nun mache ich wieder die selbe aus Ausbildung bei einem anderen Unternehmen und da es nur für die erstausbildung beantragt werden kann bin ich mir nicht sicher ob ich es beantragen kann.
Ich weiss da die erste nicht abgeschossen wurde zählt meine jetzige Ausbildung als erstausbildung aber ich wurde fristlos gekündigt und mache die selbe Ausbildung nochmal und da gibt es doch Sonderregelungen das es villeicht direkt abgelehnt wird da ich damals so dumm war und es eigenverschulden war und ich den selben Beruf nochmal mache.
Ich möchte eine Ablehnung bekommen damit ich Wohngeld beantragen kann, da mir bab allein von meinem verdienst nicht zusteht.
MFG
Daniel