Hallo
ich bin zurzeit in einer Ausbildung (Kolping/Arbeitsamt) die noch 1 Monat
läuft und wohne im Internat (Kolping).Jetzt zu meiner Frage: Ich habe letzte woche zum ersten mal meinen BaB Bescheid bekommen weil er für 2 moante verlängert werden musste und dort war zu lesen da ich fahrkosten von 30€ im monat erhalte obwohl ich zu anfang gefragt habe ob mir etwas vom BaB zusteht.Kann ich mir das Geld nun
rückwirkend holen denn schließlich habe ich die fahrkosten selbst getragen ?.
Außerdem möchte ich gerne wissen ob das dieser BaB Bescheid richtig ist: Mein Bedarf soll bei 1100€ liegen
minus meines Gehalts von 250€ (real sind es 350€)
Also gehen an Kolping 850€ + 30€ Fahrkosten laut bescheid.Nun muss ich aber von meinem lohn nochmals 140€ für essen bezahlen womit für mich 210€ übrig bleiben.Desweitern habe ich ein 10qm zimmer und bekomme
für diesen horenden preis minderwertiges essen vorgesetzt das von sonderschülern (praktika) gemacht wird.Ich bin schon soweit das ich garnicht mehr zu den essenzeiten erscheine und die größte schweinerei ist dass das ganze übrig gebliebene essen zum bauern geht und das ist nicht wenig.
MFG
Daniel