ich bin zurzeit in einer Ausbildung (Kolping/Arbeitsamt) die noch 1 Monat
läuft und wohne im Internat (Kolping).Jetzt zu meiner Frage: Ich habe letzte woche zum ersten mal meinen BaB Bescheid bekommen weil er für 2 moante verlängert werden musste und dort war zu lesen da ich fahrkosten von 30€ im monat erhalte obwohl ich zu anfang gefragt habe ob mir etwas vom BaB zusteht.Kann ich mir das Geld nun
rückwirkend holen denn schließlich habe ich die fahrkosten selbst getragen ?.
Außerdem möchte ich gerne wissen ob das dieser BaB Bescheid richtig ist: Mein Bedarf soll bei 1100€ liegen
minus meines Gehalts von 250€ (real sind es 350€)
Also gehen an Kolping 850€ + 30€ Fahrkosten laut bescheid.Nun muss ich aber von meinem lohn nochmals 140€ für essen bezahlen womit für mich 210€ übrig bleiben.Desweitern habe ich ein 10qm zimmer und bekomme
für diesen horenden preis minderwertiges essen vorgesetzt das von sonderschülern (praktika) gemacht wird.Ich bin schon soweit das ich garnicht mehr zu den essenzeiten erscheine und die größte schweinerei ist dass das ganze übrig gebliebene essen zum bauern geht und das ist nicht wenig.
also was die Zimmergröße sowie die Qualität und Verwertung des Essens angeht kann ich dir nicht viel weiterhelfen, klingt aber nicht gerade nach Vergnügen!
Also wenn es tatsächlich so ist dass Kolping 880 Euro von der Agentur bekommt und du nochmals 140 Euro zahlst, da wären wir bei 1020,00 Euro im Monat, das erscheint mir doch ein wenig viel!
Für mein Verständnis sollte es so sein dass Kolping die Miete und ein Kostgeld bekommt. Der Rest, also Fahrtkosten, Lebensunterhalt etc. müsste dir gezahlt werden. Natürlich wird ein Teil deines Lohn’s darauf angerechnet, aber da müsste für dich auf jeden Fall noch was über sein.
Da mir jetzt zu viele Informationen wie Miethöhe, Bedarfsermittlung der Agentur, Höhe des Kostgeldes beim Kolping usw. fehlen kann ich dir nur empfehlen dich schnellstmöglich an die Agentur zu wenden und dir erläutern zu lassen wie der Bedarf ermittelt wurde, und wieso der Gesamtanspruch ans Kolpingwerk überwiesen wird.
Was die Fahrtkosten angeht solltest du (nach Klärung bei der Agentur) einen Schriftlichen Antrag auf Erstattung an das Kolpingwerk richten. Fahrtkosten sind zweckbestimmte Einnahmen, die entweder pauschal oder bei Nachweis (Monatskarte o.ä.) den tatsächlichen Kosten entsprechend gewährt werden.