BaB danach ALG II

Guten Morgen zusammen!

Frau A ist seit November 2009 in einer Förderung der Arbeitsagentur, in der ihr geholfen wurde eine Ausbildung zufinden. Frau A hat in der Zeit Beraufsausbildungsbeihilfe bekommen, da sie Miete ect p.p zuzahlen hat.
Frau A hat nun eine Ausbildung gefunden und muss somit aus der Förderung und bekommt somit kein BaB mehr, damit sie aber weiterhin Miete bezahlen kann, muss sie nun ALG II beantragn. Den Bescheid für ihr Berufausbildungsbeihilfe kam damals bereits nach einer Woche.

Wie ist das nun bei ALG II, dauert es dort trotzdem 1-2MOnate bis sie bescheid bekommt? Oder kann das schneller gehen, da sie davor bereits Hilfe von der Arbeitsagentur bekommen hat? Und wenn es solange dauert, kann sie sonst irgendwo eine Hilfe bekommen das sie weiterhin ihre Miete und alles zahlen kann?

Danke für die Hilfe!

Hallo,

Frau A ist seit November 2009 in einer Förderung der
Arbeitsagentur, in der ihr geholfen wurde eine Ausbildung
zufinden. Frau A hat in der Zeit Beraufsausbildungsbeihilfe
bekommen, da sie Miete ect p.p zuzahlen hat.

interessant. Ich wusste gar nicht, dass man BAB bekommt, wenn man ausbildungssuchend ist.

Frau A hat nun eine Ausbildung gefunden und muss somit aus der
Förderung und bekommt somit kein BaB mehr, damit sie aber
weiterhin Miete bezahlen kann, muss sie nun ALG II beantragn.

Ich nehme an es kam ein Aufhebungsbescheid und die Entscheidung ist korrekt. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/SiteGlobals/Fo…
Notfalls kann man sich hier ausrechnen ob man trotz Ausbildungslohn BAB Anspruch hat. http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Wie ist das nun bei ALG II, dauert es dort trotzdem 1-2MOnate
bis sie bescheid bekommt?

Das ist sehr unterschiedlich. Man muss aber mit 4-8 Wochen rechnen.

Oder kann das schneller gehen, da
sie davor bereits Hilfe von der Arbeitsagentur bekommen hat?

Möglich, kommt auf den Sachbearbeiter und seine Arbeitsbelastung an.

Und wenn es solange dauert, kann sie sonst irgendwo eine Hilfe
bekommen das sie weiterhin ihre Miete und alles zahlen kann?

Man kann ein Darlehen beantragen, oder einen „Vorschuss“, der meistens in Form eines Schecks oder bar ausgehändigt wird.
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/42.html
Das ist eine Ermessensentscheidung, die aber auch ihre Grenzen hat.

Ein Darlehen (idR zinslos) kann jedoch nicht einfach abgelehnt werden:
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/23.html

Siehe auch hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…