eine alleinerziehende mutter hat eine 5 jahre alte tochter. Sie hat bevor sie ihre Ausbildung angefangen hat Hart VI bekommen kam dabei insgesamt auf knapp 1200 (1180). Jetzt hat sie eine Ausbildung in einem Betrieb angefangen und bekommt netto 397 € Ausbildungsvergütung +Kindergeld für sich und die kleine + Unterhalt für die kleine macht insgesamt832,00€ da das ja nicht an das rankommt was sie mit Hartz VI hatte, hat sie BAB beantragt. Aufgrund des Einkommens Ihrer Eltern bekommt sie da nun 66 € dazu! Das reicht aber immer noch nicht zum Leben, da sie ja schon mit Hartz VI am Exixtensminimum gelebt hat! Nun entstehen ihr ja auch erheblich mehr Fahrtkosten, aber das mal nur am, Rande.
Meine Frage ist jetzt, gibt es für Sie überhaupt die Möglichkeit noch von irgendwo her Geld zu bekommen? Die Sachbearbeiterin sagte nämlich nur zu ihr, wenn sie nur so wenig BAB bekommt, dann verdienen die Eltern genug Sie zu unterstützen, ist das so?
Achja, sie wohnt mit ihrer Tochter alleine und nicht bei den Eltern.
eine alleinerziehende mutter hat eine 5 jahre alte tochter.
Sie hat bevor sie ihre Ausbildung angefangen hat Hart VI
bekommen kam dabei insgesamt auf knapp 1200 (1180). Jetzt hat
sie eine Ausbildung in einem Betrieb angefangen und bekommt
netto 397 € Ausbildungsvergütung +Kindergeld für sich und die
kleine + Unterhalt für die kleine macht insgesamt832,00€ da
das ja nicht an das rankommt was sie mit Hartz VI hatte, hat
sie BAB beantragt. Aufgrund des Einkommens Ihrer Eltern
bekommt sie da nun 66 € dazu! Das reicht aber immer noch nicht
zum Leben, da sie ja schon mit Hartz VI am Exixtensminimum
gelebt hat! Nun entstehen ihr ja auch erheblich mehr
Fahrtkosten, aber das mal nur am, Rande.
Meine Frage ist jetzt, gibt es für Sie überhaupt die
Möglichkeit noch von irgendwo her Geld zu bekommen? Die
Sachbearbeiterin sagte nämlich nur zu ihr, wenn sie nur so
wenig BAB bekommt, dann verdienen die Eltern genug Sie zu
unterstützen, ist das so?
Ja sicher, es gibt Bemessungsgrenzen. Was mich halt a bissl wundert, dass die Person anscheinend unter 1200€s nicht zurechkommt. Dann bleibt nur eine Möglichkeit: zurück zu HartVI …
Achja, sie wohnt mit ihrer Tochter alleine und nicht bei den
Eltern.
Ja sicher, es gibt Bemessungsgrenzen. Was mich halt a bissl
wundert, dass die Person anscheinend unter 1200€s nicht
zurechkommt. Dann bleibt nur eine Möglichkeit: zurück zu
HartVI …
Was ist denn daran verwunderlich??? klar könnte sie auch mit etwas weniger leben aber 300 € sind schon sehr viel oder???
Davon mal abgesehen, heißt es doch immer HartzVI sei Exixtensminimum, wie kann man dann, wenn man ne Ausbildung macht mit nem Kind noch weniger kriegen???
Würde (neben einer evtl. Unterstützungspflicht der Eltern, aber das ist ein ganz anderes Thema) für diese vollkommen fiktive Person vielleicht ein Anspruch auf Wohngeld bestehen?
Guckst Du hier (etwas kompliziert, aber m.E. sehr kompetent):
der angeführte Link bietet vollkommen veraltete Informationen
zum Wohngeld und ist insofern nicht zu empfehlen.
Gruß!
Ist sowieso leider nicht relevant, habe mir noch mal die Bescheide durchgelesen! Da steht ausdrücklich drin, dass Personen die einer förderungsfähigen Ausbildung nachgehen, vom Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind!
Aber ich frage mich weierhin, wie das zusammenpasst, dass jemand, der Leistungen nach dem SGB II bekommt, mehr ged hat als jemand der arbeiten geht! Tolle Motivation…