danke für die schnelle Antwort. Das Geld, dass mir zum „Bedarf“ fehlt zahlt ca zur Hälfte das Arbeitsamt, die andere Hälfte meine Mutter wegen des eigenen Verdienstes. Muß ich diesen Teil als Unterhalt aufführen in der Erlärung aufführen? Oder gilt das auch als steuerfrei. In Wiso beispielsweise steht, Unterhalt bei Familienangehörigen nur bei Scheidungsfall… Alles sehr mehrkwürdig ;(
das BAB gehört genauso zu den „ausbildungsbeihilfen“. in einer mir vorliegenden auflistung wird bab gem. § 59 SGB III als „bezug“ im sinne des kindergeldrechts angesetzt. ist auch nur logisch!
Ich darf im Jahr 7188 EUR (Grenzbetrag) + 1044 EUR
(Werbepauschale) + 180 EUR (bei Bezügen -> BAB) = 8412 EUR
verdienen!? Rechne ich korrekt?
du rechnest richtig, wenn du mehr als 1044,- EUR bruttoarbeitslohn beziehst.