BAB, Kindergeld, Unterhalt

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Das Geld, dass mir zum „Bedarf“ fehlt zahlt ca zur Hälfte das Arbeitsamt, die andere Hälfte meine Mutter wegen des eigenen Verdienstes. Muß ich diesen Teil als Unterhalt aufführen in der Erlärung aufführen? Oder gilt das auch als steuerfrei. In Wiso beispielsweise steht, Unterhalt bei Familienangehörigen nur bei Scheidungsfall… Alles sehr mehrkwürdig ;(

Eine andere Frage zum Kindergeld, die aber eigentlich nur logisch, nur beim AA kriegt man keine klare Antwort, einzige Info: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/faq/kg_einkomm…

Dort spricht man aber nur von Bafög, nie BAB.

Ich darf im Jahr 7188 EUR (Grenzbetrag) + 1044 EUR (Werbepauschale) + 180 EUR (bei Bezügen -> BAB) = 8412 EUR verdienen!? Rechne ich korrekt?

Danke für eure Hilfe und Antworten!

Gruß, Mike

Dort spricht man aber nur von Bafög, nie BAB.

hi mike,

das BAB gehört genauso zu den „ausbildungsbeihilfen“. in einer mir vorliegenden auflistung wird bab gem. § 59 SGB III als „bezug“ im sinne des kindergeldrechts angesetzt. ist auch nur logisch!

Ich darf im Jahr 7188 EUR (Grenzbetrag) + 1044 EUR
(Werbepauschale) + 180 EUR (bei Bezügen -> BAB) = 8412 EUR
verdienen!? Rechne ich korrekt?

du rechnest richtig, wenn du mehr als 1044,- EUR bruttoarbeitslohn beziehst.

bsp.

5044,- bruttolohn und 2180,- BAB —>

5044 - 1044 = 4000 einkünfte
2180 - 180 = 2000 bezüge

—> 6000 einkünfte & bezüge —> kindergeld steht dir zu.

aber:

544,- bruttolohn und 7580,- BAB —>

544 - 544 = 0 einkünfte (durch den pauschbetrag bekommt man NIE auf negative einkünfte)
7580 - 180 = 7600 bezüge

—> 7600 einkünfte & bezüge —> kein kindergeld mehr.

negative einkünfte kannst du dir nur errechnen, wenn du werbungskosten nachweist (bsp. entfernungspauschale, arbeitsmittel etc.).

mfg vom

showbee