Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Das Geld, dass mir zum „Bedarf“ fehlt zahlt ca zur Hälfte das Arbeitsamt, die andere Hälfte meine Mutter wegen des eigenen Verdienstes. Muß ich diesen Teil als Unterhalt aufführen in der Erlärung aufführen? Oder gilt das auch als steuerfrei. In Wiso beispielsweise steht, Unterhalt bei Familienangehörigen nur bei Scheidungsfall… Alles sehr mehrkwürdig ;(
Eine andere Frage zum Kindergeld, die aber eigentlich nur logisch, nur beim AA kriegt man keine klare Antwort, einzige Info: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/faq/kg_einkomm…
Dort spricht man aber nur von Bafög, nie BAB.
Ich darf im Jahr 7188 EUR (Grenzbetrag) + 1044 EUR (Werbepauschale) + 180 EUR (bei Bezügen -> BAB) = 8412 EUR verdienen!? Rechne ich korrekt?
Danke für eure Hilfe und Antworten!
Gruß, Mike