BAB-Kürzung wegen Untermietvertag Azubi-WG

Hey Leute!

Angenommen, eine Azubi-Kollegin möchte gerne bei einer anderen Azubi-Kollegin einziehen und eine von beiden bezieht 164€ BAB.

– Wird dann das BAB gekürzt oder sogar ganz gestrichen, wenn beide einen Untermietvertrag abschließen?

Die fiktive Kollegin, die einziehen möchte, bezieht keinen Zuschuss vom Amt, wird aber noch Kindergeld beantragen.
Die Mietkosten betragen 400€ warm, und die Nebenkosten würden durch den Einzug um 20€ erhöht.

Bitte um schnelle Antwort; Hilfe wird dringend benötigt!

Dankeschön :smile:

Hallo auch,

in den 28Minuten zwischen deinen Anfragen hättest du auch schon mal selber googlen können und wärst hier zB. hier gelandet:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont…

Bitte um schnelle Antwort,Hilfe wird dringend benötigt!

Was ist abends so dringend?!

Gruß Angus

Hallo

Irgendwie hast du aber die falsche Seite verlinkt. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont
Es geht doch hier nicht um Anspruchsvoraussetzungen, sondern um anrechenbares Einkommen.

Da wäre diese Seite http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont
und dann folglich auch diese Seite: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html wichtig.
Und da sind Mieteinnahmen ja erwähnt.

Wie das mit Untermieteinnahmen ist, weiß ich nicht, vielleicht kann man die Miete, die man ja selber zahlen muss, um das Untermiet-Zimmer überhaupt vermieten zu können, davon absetzen, da wäre ich mir aber nicht zu sicher.

Viele Grüße

1 Like

Hallo,

du hast recht…ich dachte der UP könne dann alleine weiter recherchieren…

Gruß ANgus