Hallo Xaz
Ach so, die Daten mit dem 1.2. kann man vergessen.
ja genau
.
Die Daten, um die es gehen soll sind folgendermaßen:
31.5.06 Ende ALG II
Ja (da war die letze Zahlung der Arge)
1.6.06 vermutlich beginn der Ausbildung?
Nein, erst zum 1.8
Gab es irgendein Einkommen seit dem 1.6.06?
Kein Eigenes, ist beim Freund eingezogen.
ab 1.11.06 => Anspruch auf BAB
Anspruch schon eher, aber erst am 1.11.06 Antrag gestellt
Irgendwann 2007 => schriftlicher Bewilligungsbescheid für
BAB ab 1.11.06 mit Zusage der Nachzahlung
Mai 2007 schriftlicher Bewilligungsbescheid mit zusage auf
Nachzahlung.
Aber kein Geld kommt. Auf Nachfrage folgendes erfahren:
Im Mai 07 erfolgte BAB-Zahlung für Nov, Dez, Jan, Feb, März,
April, Mai an die ARGE.
Zwischen Ende Mai und Anfang Juni, fand die Zahlung wohl
statt.
Aber kein schriftlicher Bescheid darüber und nichts?
Korrekt
Ist der Fall so korrekt dargestellt?
Dann beantwortet sich die Frage aber doch von selbst.
Das kann doch nicht in Ordnung sein.
Die einzige Frage ist jetzt nur, wo die richtige Stelle ist, bei der man jetzt Beschwerde einlegt.
Das müsste meiner Meinung nach ausschließlich die BAB-Stelle sein. Wenn die irgendwas zur ARGE überweisen, ist das deren Problem. Wenn da noch Außenstände wären, hätte die ARGE das übrigens auch dir schriftlich mitteilen müssen.
Wo ist denn diese BAB-Stelle? Vielleicht bei dir am Ort? Oh Schreck, ich seh grade, dass das auch die Arbeitsagentur macht!
Vielleicht wäre es gut, einen eingeschriebenen Brief an die zu schreiben.
Darin würde ich nur auf den schriftlichen Bescheid von denen eingehen. Diese telefonische Auskunft würde ich einfach ignorieren. Kann das am Telefon nicht auch irgendein Bürobote gewesen sein, der sich wichtig machen wollte?
Ich würde dringend um Überweisung bis zum (ca. 3-4 Wochen später) bitten, und dass du auf deren Kosten einen Rechtsanwalt konsultieren musst, wenn das Geld nicht bald eintrifft. (Das würde ich dann wahrscheinlich auch machen. BAB ist so was Spezielles, da findet man nicht so viele Leute, die einem qualifizierte Auskünfte geben können.)
Es ist immer wichtig, einen festen Termin zu setzen, denn erst danach sind die anderen in Verzug. In diesen Brief gehört rein: Deine Adresse, das Aktenzeichen, Datum, Unterschrift, und der Termin, ab wann du von denen eine Reaktion erwartest. Dann müssen sie dir zumindestens schreiben. Da musst du dann normalerweise innerhalb von 4 Wochen drauf antworten.
Und ich würde mir auch noch den Bescheid von dieser BAB-Stelle ganz genau durchlesen, ob da irgendwelche Fristen waren. Ich denke, das dürfte aber kein Problem sein, da du diesem Bescheid ja nicht widersprechen willst. Es geht ja nur darum, dass die Zahlung eintreffen soll. Sowas wie: „Die Zahlung muss innerhalb eines Monats angemahnt werden, sonst verliert man den Anspruch drauf“ steht ja nie in den Bescheiden.
Oder du rufst zuerst nochmal an und fragst. Vielleicht kriegst du ja mal jemand Vernünftiges an den Apparat. Wenn es so ist wie geschildert kann ich mir nicht vorstellen, dass die wirklich das Geld an die ARGE überwiesen haben. Oder die haben 2006 mit 2007 verwechselt.
Man kann sich auch mit dem Vorgesetzten verbinden lassen.
Aber schriftlich ist immer sicherer. Diese verrückten mündlichen Auskünfte kannst du wirklich ignorieren, die machen die Sache nur komplizierter als er ist. Die Sache ist doch in Wirklichkeit ganz einfach: Du hast einen Bescheid bekommen, aber keine Zahlung.
Wie ist das eigentlich mit den laufenden Nachfolgezahlungen? Kommen die denn an?
Viele Grüße
Simsy
PS: Mich würde aber wirklich interessieren, was aus dieser Sache noch wird.