BAB nachzahlung an die Arge ?

Hallo,

man stelle sich folgenden fiktiven fall vor.

A bezieht bis zum 31.1.2007 von der arge Geld (Hartz IV), so ab dem 1.2.2007 beginnt die Ausbildung von A (also bezieht man kein Hartz IV mehr). Nun da A weiter wegwohnt als die Familie musste sich A auch eine Wohnung zulegen, A beantragt BAB was auch bewilligt wird, allerdings alles erst 3 Monate später, A kriegt dann auch eine Nachzahlung (schriftlich zugesagt) so nun bekommt A aber diese Nachzahlung nicht ausgezahlt, auf nachfragen bekommt A, das dieses Geld an die Arge überwiesen worden ist, da diese den Unterhalt für A finanziert haben.

Ist das so rechtens ?

Gruß

Hallo

Ist das so rechtens ?

Weiß ich nicht genau, ob das direkt verrechnet werden darf.

Aber vom Prinzip her muss natürlich das ALG II insoweit zurückgezahlt werden, als aufgrund der BAB-Zahlung ab dem 1.2. kein Anspruch mehr bestand.

Zwar gilt ja bei ALG II das Zuflussprinzip: Einkünfte gelten für den Monat, in dem sie beim Empfänger eingehen. Aber wahrscheinlich hatte A in den Monaten keinen Anspruch auf ALG II, da Anspruch auf BAB bestand.

Siehe:
http://www.my-sozialberatung.de/files/Ablaufschema-7…
Ich vermute, dass bei A die zweite Möglichkeit von links zutrifft (berufliche Ausbildung, Azubi wohnt nicht im Haushalt der Eltern).

Auf jeden Fall muss A eine Aufstellung und Berechnung der Ansprüche, Zahlungen und Einbehaltungen zukommen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

erstmal Danke für deine Antwort :smile:.

Hallo

Ist das so rechtens ?

Weiß ich nicht genau, ob das direkt verrechnet werden darf.

Aber vom Prinzip her muss natürlich das ALG II insoweit
zurückgezahlt werden, als aufgrund der BAB-Zahlung ab dem 1.2.
kein Anspruch mehr bestand.

Warum zurück zahlen ? Dann müssten ja alle Hart IV ihr erhaltenes Geld zurück zahlen ? Zu unrecht warum ? Anspruch doch dieser bestand eben bis zum 31.1. und bis dato wurde auch gezahlt dannach nicht ! Dannach fing die Ausbildung an also ab 1.2 und demensprechnd war die Arge aus dem Spiel !

Gruß

Hallo

Warum zurück zahlen ? Dann müssten ja alle Hart IV ihr
erhaltenes Geld zurück zahlen ? Zu unrecht warum ? Anspruch
doch dieser bestand eben bis zum 31.1. und bis dato wurde auch
gezahlt dannach nicht !

Ach so, nach dem 31.1. wurde nicht mehr gezahlt. War dann vom 1.2. bis zum Mai oder so gar kein Einkommen vorhanden?

Ich bin davon ausgegangen, dass die 3 Monate vom 1.2. bis zum Zahlungstermin des BAB noch die ARGE weiterbezahlt hätte.

Wenn das nicht der Fall ist, dann müsste man mal wissen, aufgrund wessen denn das Geld einbehalten wurde. Gibt es irgendeine Begründung? Eine Begründung und eine Berechnung muss es auf jeden Fall geben. Einfach so darf es auf keinen Fall einbehalten werden.

Im übrigen glaub ich in Wirklichkeit nicht, dass eine Behörde der nächsten Behörde direkt Geld überweisen darf, das dem Empfänger zusteht. Wenn es sonst keinen besonderen Grund gibt, muss meiner Meinung nach (die ich im Moment aber nur gefühlsmäßig begründen kann) das Geld über dem Leistungsempfänger gehen. Ich hatte nur zunächst gedacht, dass es hier keine große Rolle spielt, weil das Geld sowieso zurückgezahlt werden muss. Aber das scheint ja evtl. nicht so zu sein.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Hallo,

erstmal Danke für deine Antwort :smile:.

Hallo

Ist das so rechtens ?

Weiß ich nicht genau, ob das direkt verrechnet werden darf.

Aber vom Prinzip her muss natürlich das ALG II insoweit
zurückgezahlt werden, als aufgrund der BAB-Zahlung ab dem 1.2.
kein Anspruch mehr bestand.

Warum zurück zahlen ? Dann müssten ja alle Hart IV ihr
erhaltenes Geld zurück zahlen ? Zu unrecht warum ? Anspruch
doch dieser bestand eben bis zum 31.1. und bis dato wurde auch
gezahlt dannach nicht ! Dannach fing die Ausbildung an also ab
1.2 und demensprechnd war die Arge aus dem Spiel !

Wann wurde denn das letztemal HartzIV gezahlt?? 30.12. oder 31.1.07? Wenn ende januar dann ist das zurückzuzahlen, da es ja vorwärts für Februar ist. Ansonsten sehe ich aber auch keínen Grund, also dann Widerspruch einlegen.

LG
Mikesch

Gruß

Hallo

Wann wurde denn das letztemal HartzIV gezahlt?? 30.12. oder
31.1.07? Wenn ende januar dann ist das zurückzuzahlen, da es
ja vorwärts für Februar ist. Ansonsten sehe ich aber auch
keínen Grund, also dann Widerspruch einlegen.

Wieso nicht? Es sind ohne Ankündigung BAB-Zahlungen für 3 Monate einbehalten worden, und erst auf Anfrage mündliche Auskunft erteilt worden. So verstehe ich es jedenfalls. Das ist doch nicht in Ordnung.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

ja das Geld wurde schon am 31.1.2007 bezahlt für Feb. sonst wäre da ja ne Lücke. Aber das kann auch nicht der Grund sein, weil, wenn A z.B. zum 31.8 gekündigt wird, kriegt ja auch A erst Geld am 30.9 da ja zum 31.8 noch Gehalt ausgezahlt wird (das Letze) somit gleicht sich das doch aus ?

Übrigens die Agentur die das Bab auszahlt, hat darauf verwiesen das die ehmalige Arge (von der bezogen worde vor dem Arbeitsantritt) einen Anspruch angemeldet hat, weil es die letzen Monate für Person A angeblich zuständig war (also gezahlt hat), was nicht stimmt ! Und somit wurde von der Agentur an die Arge wohl überwiesen.

Es muss nun ein Schreiben an die Arge gemacht werden wo dieser Fall geschildert wird und mal sehen, hat einer noch nen Rat ?

Gruß

Hallo

ja das Geld wurde schon am 31.1.2007 bezahlt für Feb. sonst
wäre da ja ne Lücke. Aber das kann auch nicht der Grund sein,
weil, wenn A z.B. zum 31.8 gekündigt wird, kriegt ja auch A
erst Geld am 30.9 da ja zum 31.8 noch Gehalt ausgezahlt wird
(das Letze) somit gleicht sich das doch aus ?

Ne, man kriegt von der ARGE Geld für den Monat, in dem man sonst nichts kriegt. Das ist das Zuflussprinzip. Das Einkommen, das man von irgendwo hat, zählt bei der ARGE für den Monat, in dem man es einem zufließt, deshalb Zufluss-Prinzip.

Wenn einem also für August noch Lohn zusteht, und man bekommt ihn im August, dann zählt er für August. Und wenn der Arbeitgeber sich verspätet und erst im September zahlt, dann zählt es für September.

Nur ist es bei BAB wohl so, dass man nicht gleichzeitig Anspruch auf BAB und auf ALG II haben kann. Wenn du also ab 1.2. Anspruch auf BAB hattest, dann hattest du wohl ab dann keinen Anspruch mehr auf ALG II. Vermute ich jedenfalls.

Sag doch mal genau, bis wann du Geld von der ARGE bekommen hast. Für Februar hast du also noch was bekommen. Und dann?

Und wann genau hast du BAB gekriegt bzw. hättest du kriegen müssen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

also A bekam bis zum 31.05.2006 das letze mal Geld von der Arge, BAB wurde anfang des Jahres 2007 gemacht, allerdings wurde der Antrag rückwirkend zum 1.11.2006 gestellt, das ganze wurde Ende Mai 2007 (wegen den ganzen Unterlagen, die immer wieder verschwanden) bewilligt !

Mit eben der zugesagten Nachzahlung für Monate November 2006 bis Mai 2007 und dann fortlaufende zahlung monatlich, diese Nachzahlung wurde eben direkt an die Arge überwiesen, aus dem Grund da die Arge behauptet bis irgendwann auch während der Ausbildung für den Lebensunterhalt aufgekommen zu sein, was einfach nicht stimmt !

Sorry ich merke das die Sache sehr kompliziert ist, ich hatte die Daten oben (in den anderen Posts) nur als Beispiel daten genannt, jetzt sind das Daten die auf A zutreffen :wink:.

Ich hoffe man blickt hier noch durch und bedanke mich schon mal bei allen die Helfen :smile:.

Gruß

Hallo

Sorry ich merke das die Sache sehr kompliziert ist, ich hatte
die Daten oben (in den anderen Posts) nur als Beispiel daten
genannt, jetzt sind das Daten die auf A zutreffen :wink:.

Ach so, die Daten mit dem 1.2. kann man vergessen.

Die Daten, um die es gehen soll sind folgendermaßen:

31.5.06 Ende ALG II
1.6.06 vermutlich beginn der Ausbildung?
Gab es irgendein Einkommen seit dem 1.6.06?
ab 1.11.06 => Anspruch auf BAB
Irgendwann 2007 => schriftlicher Bewilligungsbescheid für BAB ab 1.11.06 mit Zusage der Nachzahlung
Aber kein Geld kommt. Auf Nachfrage folgendes erfahren:
Im Mai 07 erfolgte BAB-Zahlung für Nov, Dez, Jan, Feb, März, April, Mai an die ARGE.
Aber kein schriftlicher Bescheid darüber und nichts?

Ist der Fall so korrekt dargestellt?
Bitte Fehler berichtigen und eventuelle fehlende wichtige Daten ergänzen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Ach so, die Daten mit dem 1.2. kann man vergessen.

ja genau :smile:.

Die Daten, um die es gehen soll sind folgendermaßen:

31.5.06 Ende ALG II

Ja (da war die letze Zahlung der Arge)

1.6.06 vermutlich beginn der Ausbildung?

Nein, erst zum 1.8

Gab es irgendein Einkommen seit dem 1.6.06?

Kein Eigenes, ist beim Freund eingezogen.

ab 1.11.06 => Anspruch auf BAB

Anspruch schon eher, aber erst am 1.11.06 Antrag gestellt

Irgendwann 2007 => schriftlicher Bewilligungsbescheid für
BAB ab 1.11.06 mit Zusage der Nachzahlung

Mai 2007 schriftlicher Bewilligungsbescheid mit zusage auf Nachzahlung.

Aber kein Geld kommt. Auf Nachfrage folgendes erfahren:
Im Mai 07 erfolgte BAB-Zahlung für Nov, Dez, Jan, Feb, März,
April, Mai an die ARGE.

Zwischen Ende Mai und Anfang Juni, fand die Zahlung wohl statt.

Aber kein schriftlicher Bescheid darüber und nichts?

Korrekt

Ist der Fall so korrekt dargestellt?

Ja

Gruß

Hallo Xaz

Ach so, die Daten mit dem 1.2. kann man vergessen.

ja genau :smile:.

Die Daten, um die es gehen soll sind folgendermaßen:

31.5.06 Ende ALG II

Ja (da war die letze Zahlung der Arge)

1.6.06 vermutlich beginn der Ausbildung?

Nein, erst zum 1.8

Gab es irgendein Einkommen seit dem 1.6.06?

Kein Eigenes, ist beim Freund eingezogen.

ab 1.11.06 => Anspruch auf BAB

Anspruch schon eher, aber erst am 1.11.06 Antrag gestellt

Irgendwann 2007 => schriftlicher Bewilligungsbescheid für
BAB ab 1.11.06 mit Zusage der Nachzahlung

Mai 2007 schriftlicher Bewilligungsbescheid mit zusage auf
Nachzahlung.

Aber kein Geld kommt. Auf Nachfrage folgendes erfahren:
Im Mai 07 erfolgte BAB-Zahlung für Nov, Dez, Jan, Feb, März,
April, Mai an die ARGE.

Zwischen Ende Mai und Anfang Juni, fand die Zahlung wohl
statt.

Aber kein schriftlicher Bescheid darüber und nichts?

Korrekt

Ist der Fall so korrekt dargestellt?

Dann beantwortet sich die Frage aber doch von selbst.
Das kann doch nicht in Ordnung sein.

Die einzige Frage ist jetzt nur, wo die richtige Stelle ist, bei der man jetzt Beschwerde einlegt.

Das müsste meiner Meinung nach ausschließlich die BAB-Stelle sein. Wenn die irgendwas zur ARGE überweisen, ist das deren Problem. Wenn da noch Außenstände wären, hätte die ARGE das übrigens auch dir schriftlich mitteilen müssen.

Wo ist denn diese BAB-Stelle? Vielleicht bei dir am Ort? Oh Schreck, ich seh grade, dass das auch die Arbeitsagentur macht!

Vielleicht wäre es gut, einen eingeschriebenen Brief an die zu schreiben.

Darin würde ich nur auf den schriftlichen Bescheid von denen eingehen. Diese telefonische Auskunft würde ich einfach ignorieren. Kann das am Telefon nicht auch irgendein Bürobote gewesen sein, der sich wichtig machen wollte?

Ich würde dringend um Überweisung bis zum (ca. 3-4 Wochen später) bitten, und dass du auf deren Kosten einen Rechtsanwalt konsultieren musst, wenn das Geld nicht bald eintrifft. (Das würde ich dann wahrscheinlich auch machen. BAB ist so was Spezielles, da findet man nicht so viele Leute, die einem qualifizierte Auskünfte geben können.)

Es ist immer wichtig, einen festen Termin zu setzen, denn erst danach sind die anderen in Verzug. In diesen Brief gehört rein: Deine Adresse, das Aktenzeichen, Datum, Unterschrift, und der Termin, ab wann du von denen eine Reaktion erwartest. Dann müssen sie dir zumindestens schreiben. Da musst du dann normalerweise innerhalb von 4 Wochen drauf antworten.

Und ich würde mir auch noch den Bescheid von dieser BAB-Stelle ganz genau durchlesen, ob da irgendwelche Fristen waren. Ich denke, das dürfte aber kein Problem sein, da du diesem Bescheid ja nicht widersprechen willst. Es geht ja nur darum, dass die Zahlung eintreffen soll. Sowas wie: „Die Zahlung muss innerhalb eines Monats angemahnt werden, sonst verliert man den Anspruch drauf“ steht ja nie in den Bescheiden.

Oder du rufst zuerst nochmal an und fragst. Vielleicht kriegst du ja mal jemand Vernünftiges an den Apparat. Wenn es so ist wie geschildert kann ich mir nicht vorstellen, dass die wirklich das Geld an die ARGE überwiesen haben. Oder die haben 2006 mit 2007 verwechselt.

Man kann sich auch mit dem Vorgesetzten verbinden lassen.

Aber schriftlich ist immer sicherer. Diese verrückten mündlichen Auskünfte kannst du wirklich ignorieren, die machen die Sache nur komplizierter als er ist. Die Sache ist doch in Wirklichkeit ganz einfach: Du hast einen Bescheid bekommen, aber keine Zahlung.

Wie ist das eigentlich mit den laufenden Nachfolgezahlungen? Kommen die denn an?

Viele Grüße
Simsy

PS: Mich würde aber wirklich interessieren, was aus dieser Sache noch wird.

Hallo,

ja im schreiben gab es ja die Frist warum man dann auch stuzig wurde, schreiben war auf den 21.5.2007 mit dem Hinweis das die Nachzahlung binnen der nächsten 2 Wochen erfolgt ! Ja und die Agentur für Arbeit ist dafür zuständig, die verweist nur auf die Arge, da soll man sich sein Geld wiederholen. Die Arge will allerdings erst ein schreiben haben, wo man den Fall schildern soll, da man keine Daten über besagte Person A mehr hat bzw. nicht mehr aufrufbar ! Und ja A erhielt schon eine Zahlung, normale zahlung für den aktuellen Monat.

Werde die Damen und Herren nochmal so besuchen, werde denen aber auch ein Schreiben schicken mit der Aufforderungen Ihren Zahlungspflichten nachzukommen, ansonsten muss man wohl zum Anwalt.

Ps. Ich berichte dir dann was hier bei rauskommt, kann nur was dauern ist ja ein Amt :wink: (wenns zu lange dauert dann über E Mail).

Dir besonderen Dank :smile:.

Gruß

Hallo

Ps. Ich berichte dir dann was hier bei rauskommt, kann nur was
dauern ist ja ein Amt :wink: (wenns zu lange dauert dann über E
Mail).

Das wär super.

Dir besonderen Dank :smile:.

:smile:

Viele grüße
Simsy